Abtreibungen nach Indikation (medzininisch, kriminologisch) müssen von
der Krankenkasse bezahlt werden, wenn die Mutter des Kindes pflichtversichert
oder privatversichert und bedürftig ist. Hier geht es allerdings um etwas
anderes, zumal 97 % aller Abtreibungen nicht aufgrund von Indikation, sondern
nach Beratungsschein-Regelung vorgenommen werden. Laut "Gesetz zur Hilfe
für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen"
(SFHG) hat die Mutter des Kindes Anspruch auf Übernahme
der Abtreibungskosten durch das Bundesland, "wenn ihr die Aufbringung der
Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist".
Diese "Bedürftigkeit in besonderem Fall" liegt vor, wenn die
"verfügbaren persönlichen Einkünfte" der Schwangeren
derzeit rund 950 EUR nicht übersteigen, das entspricht einem Monatsbruttogehalt
von rund 1400 EUR, zzgl. rund 225 EUR Freibetrag für jedes unterhaltspflichtige
Kind. Das Einkommen des Ehepartners wird nicht berücksichtigt.
Eine Studie von S. Rehder und V. Blasel deckte folgende Fakten auf:
Der rhetorische Titel - "Staatsaufgabe Abtreibung?" - scheint also
durchaus angebracht. In der Bundesrepublik Deutschland gelten umfangreiche Gesetze
zum grundsätzlichen Verbot der Tötung ungeborenen menschlichen Lebens
und zum Schutz der Ungeborenen im Schwangerschaftskonflikt, gleichzeitig führt
der Staat in der Anwendung des Gesetzes die Intention völlig ad absurdum
und finanziert gleichzeitig einen weiten Teil der Abtreibungen sogar noch aus
Steuermitteln! Vermutlich werden somit einige Abtreibungseinrichtungen bzw.
Abtreibungskliniken in Deutschland weitgehend durch den Staat bezahlt, obwohl
es sich bei Abtreibung nach wie vor um einen Straftatbestand handelt.
Eine Erklärung des Bamberger Erzbischofs
zum Skandal um steuerfinanzierte Abtreibungen
Mehr als 41 Millionen Euro hat der Staat 2003 aus Steuereinnahmen für
Abtreibungen ausgegeben. Wenn man noch hinzunimmt, was jährlich an staatlichen
Zuschüssen den Beratungsinstitutionen wie zum Beispiel Donum Vitae und
Pro Familia zufließen, die den Schein ausstellen, der die rechtswidrige
Abtreibung straffreimacht, sind die fünfzig Millionen Euro
aus der Staatskasse für die Antilife Bewegung in der Bundesrepublik
weit überschritten. Das ist aus vielerlei Gründen ein Skandal und
erfordert eine schleunige Revision. Denn es hat den Anschein, als würden
wir begeistert unseren Selbstmord finanzieren.
Es ist seit langem bekannt, dass vor allem anderen die demographische Situation
und die Entwicklung in Deutschland den Notstand des ganzen Sozialsystems verursachen.
Auch die ökonomischen Auswirkungen der Überalterung bzw. der Unterjüngung
sind hinlänglich beschrieben. Dessen ungeachtet wird anstatt das Leben
zu fördern, der Tod finanziert. Die Millionen, die für die Tötung
noch nicht geborener Kinder ausgegeben werden, müssen den kinderreichen
Familien und der Finanzierung der Rente für Erziehungsjahre zukommen. Das
Geld für die hunderttausendfachen Abtreibungen wird dringend für das
Kindergeld, Kindergartenplätze, Schulmittel und Jugendarbeit gebraucht,
wie die derzeitige Spardiskussion auf allen Ebenen deutlich zeigt.
Es ist ein Betrug am mündigen Bürger, der sich erfolgreich gegen
die Bezahlung der Abtreibungen aus seinen Krankenkassenbeiträgen gewehrt
hat und nun klammheimlich gezwungen wird, diese über seine Steuern mitzufinanzieren.
Nach Bekanntwerden dieser Zahlen ist es noch unverständlicher, dass die
katholischen Schwangerenberatungsstellen der Caritas und des Sozialdienstes
Katholischer Frauen keine staatliche Förderung mehr erhalten, seit sie
keine Beratungsscheine mehr ausstellen, die die rechtswidrige Abtreibung straffrei
machen. Weil sie aus-schließlich und zweifelsfrei für das Leben beraten
und wirken wollen, werden sie abgestraft; andere Beratungsstellen, die den Schein
ausstellen, werden mit achtzig Prozent der Gesamtkosten gefördert. Der
Staat muss das Schwangerenhilfegesetz (Erklärung:
siehe unten) von 1995 wie vorgesehen mit all seinen Auswirkungen auf den Prüfstand
stellen.
Die anonyme Geburt sollte trotz auch verständlicher Einwände von
Psychologen ermöglicht werden. Sein ist besser als Nichtsein, Leben
ist besser als Nichtleben. Ein Kind, ein Jugendlicher und ein Erwachsener,
der seine Eltern nicht kennt und nicht kennen lernen kann, wird in einer lebensfreundlichen
Gesellschaft, wozu die Psychologen ihren Beitrag leisten müssen, sich trotzdem
seines Lebens freuen können. Deshalb muss die ausschließliche Beratung
und die Hilfen für das Leben gefördert werden. Die Adoptionen müssen
erleichtert werden. Es gibt nachweislich sehr viele adoptionswillige und geeignete
Ehepaare.
Der Staat muss sich eindeutiger für die Ehe und Familie als lebensbringende,
lebensbejahende und lebensfördernde Keimzelle der Gesellschaft mit allen
rechtlichen und administrativen Möglichkeiten einsetzen. Das Ja zum Leben
muss klarer und eindeutiger in der Bundesrepublik Deutschland
werden. Dagegen muss alles, was den Tod fördert, abgestellt werden. Es
muss eine Kultur des Lebens entwickelt werden. Damit wird auch der so oft für
die gesamte Ökonomie erforderliche Stimmungsumschwung einen entscheidenden
Anschub bekommen.
Quelle: FAZ, Die
Tagespost
Stichwort "Schwangerenhilfegesetz":
Das Schwangerenhilfegesetz, im Jahre 1995 beschlossen, diente damals politisch
dazu, das Verbot der Bezahlung von Abtreibungen durch die Pflichtmitglieder
von Krankenkassen aufzufangen. Obwohl auch das Steuerzahlen eine Pflichtleistung
ist, galt es als den Bürgern zumutbar, rechtswidrige Handlungen zu finanzieren,
weil es sich um eine Art Nothilfe - vergleichbar der Sozialhilfe - handeln sollte.
Eine Frau hat Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz, wenn ihr die Aufbringung
der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist, heißt
es in Paragraph 1 Absatz 1 des Gesetzes. Der folgende Absatz legt den Rahmen
der Zumutbarkeit fest: Für die Kosten, die nach einer Darlegung der Bundesregierung
rund 300 Euro betragen, braucht eine Frau nicht aufzukommen, wenn ihre verfügbaren
persönlichen Einkünfte in Geld und Geldwert 912 Euro (Einkommensgrenze)
nicht übersteigen und ihr persönlich kein kurzfristig verwertbares
Vermögen zur Verfügung steht oder der Einsatz des Vermögens für
sie eine unbillige Härte bedeuten würde. Dies bedeutet, dass eine
nicht berufstätige Frau eines reichen Mannes, der zwar einige Immobilien
überschrieben sind, die aber keinen ehevertraglich festgeschriebenen Anspruch
auf ein monatliches Taschengeld von mehr als 900 Euro hat, über einen Anspruch
auf staatliche Kostenerstattung für eine Abtreibung verfügt. Dies
ist insoweit folgerichtig, als die Abtreibung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
allein eine Angelegenheit der Frau (sowie der Ärzte und Berater) ist. Daher
braucht - im Unterschied zu anderen Fällen der Sozialhilfe - sich die Frau
auch ihrem Lebenspartner nicht zu offenbaren, wenn sie für einen Schwangerschaftsabbruch
Geld benötigt.
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