Lehre verschiedener Religionen
1. Lehre der Katholischen Kirche
2. Lehre des Judentums
3. Lehre des Islams
4. Hippokratischer Eid
1. Lehre der Katholischen Kirche
Zunächst: Jeder Mensch ist von Gott geschaffen. Somit besitzt jeder Mensch
göttlichen Ursprung und eine unvergleichliche Würde, die ihm keiner
nehmen darf. Gilt das auch für das ungeborene Kind?
2a) Die Bibel:
In der Heiligen Schrift finden wir u.a. folgende Passagen.
Neues Testament:
Lukas 1,41:
"Nach einigen Tagen machte sich Maria auf den Weg und eilte in eine Stadt
im Bergland von Judäa. Sie ging in das Haus des Zacharias und begrüßte
Elisabeth. Als Elisabeth den Gruß Marias hörte, hüpfte das Kind
in ihrem Leib. Da wurde Elisabeth vom Heiligen Geist erfüllt und rief mit
lauter Stimme: Gesegnet bist du mehr als alle anderen Frauen, und gesegnet ist
die Frucht deines Leibes. Wer bin ich, dass die Mutter meines Herrn zu mir kommt?
In dem Augenblick, als ich deinen Gruß hörte, hüpfte das Kind
vor Freude in meinem Leib." (Elisabeth grüßt Maria als „die
Mutter meines Herrn“. Beachten Sie die Gegenwartsform. Maria wird nicht
in Zukunft die Mutter „meines Herrn“ sein, sie ist es jetzt. Der
noch nicht geborene Jesus ist jetzt Herr.)
Lukas 2.21:
"Und da acht Tage um waren, daß das Kind beschnitten würde,
da ward sein Name genannt Jesus, welcher genannt war von dem Engel, ehe denn
er im Mutterleibe empfangen ward."
Gal. 1,15:
"Da es aber Gott wohlgefiel, der mich von meiner Mutter Leibe an ausgesondert
und berufen durch seine Gnade..."
Altes Testament:
Jeremias 1,5:
"Ich kannte dich, ehe denn ich dich im Mutterleibe bereitete, und sonderte
dich aus,
ehe du von der Mutter geboren wurdest, und stellte dich zum Propheten unter
die Völker."
Jes. 49,1:
"Der Herr hat mich schon im Mutterleib berufen, als ich noch im Schoß
meiner Mutter war, hat er meinen Namen genannt."
Psalm 139, Vers 13-16 (Der Beter dankt Gott rückblickend für
seine Erschaffung):
[...Denn du hast meine Nieren (mein Innerstes) bereitet und hast mich gebildet
im Mutterleibe.
Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin.
Wunderbar sind deine Werke;
das erkennt meine Seele.
Es war dir mein Gebein nicht verborgen,
als ich im Geheimen gemacht wurde,
als ich gebildet wurde unten in der Erde.
Deine Augen sahen mich, als ich noch nicht bereitet war,
und alle Tage waren in dein Buch geschrieben,
die noch werden sollten und von denen keiner da war...]
Psalm 22, Vers 10-11:
[...Du hast mich aus dem Leib meiner Mutter gezogen;
du ließest mich geborgen sein an der Brust meiner Mutter.
Auf dich bin ich geworfen vom Mutterleib an,
du bist mein Gott von meiner Mutter Schoß an...]
Psalm 71, Vers 6-9:
[...Auf dich habe ich mich verlassen vom Mutterleib an;
du hast mich aus dem Leib meiner Mutter gezogen.
Dich rühme ich immerdar..]
Psalm 2, Vers 7: Gott, der Allmächtige, sagt von seinem Sohn:
Laßt mich die Anordnung des HERRN bekanntgeben! Er hat zu mir gesprochen:
"Mein Sohn bist du, ich habe dich heute gezeugt.
Hebräer 1, 5:
Denn zu welchem der Engel hat er jemals gesagt: "Mein Sohn bist du, ich
habe dich heute gezeugt"? und wiederum: "Ich werde ihm Vater und er
wird mir Sohn sein"?
Hebräer 5, 5:
So hat auch der Christus sich nicht selbst verherrlicht, um Hoherpriester zu
werden, sondern der, welcher zu ihm gesagt hat: "Mein Sohn bist du, ich
habe dich heute gezeugt."
Eph 1, 4:
[...wie er uns in ihm auserwählt hat vor Grundlegung der Welt, daß
wir heilig und tadellos vor ihm seien in Liebe.
(Der HERR kannte bereits alle Menschen schon vor Grundlegung der Welt. Ob
sie nun im Mutterleib getötet werden oder nicht, sie waren bereits in den
Gedanken Gottes)
2b) Die 10 Gebote:
Auch die 10 Gebote sprechen einde deutliche Sprache:
5.Gebot: "Du darfst nicht töten".
Dieses Töten ist bei einer Abtreibung zweifelsfrei gegeben.
2c) Der Rosenkranz:
Man betrachte 3 Geheimnisse des freudenreichen Rosenkranzes:
- "Den Du, o Jungfrau, vom Heiligen Geist empfangen hast"
- "Den Du, o Jungfrau, zu Elisabeth getragen hast"
- "Den Du, o Jungfrau, geboren hast".
2d) Die Liturgie:
Der 25. März trägt den liturgischen Namen "Verkündigung
des Herrn". Im Gabengebet wird daran erinnert, dass die Kirche in der Menschwerdung
des Sohnes Gottes ihren eigenen Ursprung erkennt. Die Liturgie der Kirche bringt
damit ganz klar zum Ausdruck, dass mit der Zeugung unseres Herrn Jesus Christus
dessen Menschwerdung erfolgt ist, und zwar im Schoße der Gottesmutter
Maria. In der Lesung heißt es nach Isaias 7,10-15: "Seht, die Jungfrau
wird empfangen und einen Sohn gebären, und sein Name wird sein Emmanuel".
Dieser Emmanuel, unser göttlicher Erlöser, wird genau neun Monate
später geboren. Die Kirche feiert also am 25. März das Fest der Menschwerdung
Gottes und am 25. Dezember, dem Weihnachtsfest, nicht die Menschwerdung, sondern
die Geburt Jesu Christi."
2e) Der Katechismus der Katholischen
Kirche (KKK):
Dazu gibt es im KKK folgende Informationen:
2270 Das Menschliche
Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen.
Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte
der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen
Wesens auf das Leben.
"Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen, noch
ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt"(Jer
1,5)
Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde,
waren meine Glieder dir nicht verborgen"(Ps 139,15)
www.pro-leben.de
2271 Seit dem ersten Jahrhundert
hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt, eine Abtreibung herbeizuführen.
Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich.
Eine direkte, das heisst eine als Ziel oder Mittel gewollte, Abtreibung stellt
ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar:"Du
sollst ... nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten" (Didaché 2,2)
Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der
Erhaltung des Lebens übertragen, die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt
werden muss. Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt
zu schützen.
Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen" (GS
51,3)
2272 Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres
Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit
der Kirchenstrafe der Exkommunikation. "Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht
sich erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu" (CIC, can.1398),
"so dass sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt" (CIC, can
1314) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen.
Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen; sie zeigt aber mit
Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden
Schaden auf, der dem unschuldige getöteten Kind, seinen Eltern und der ganzen
Gesellschaft angetan wird.
2273 Das unveräußerliche Recht jedes unschuldigen
Menschen auf das Leben bildet ein grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft
und ihrer Gesetzgebung.
Die unveräußerlichen Rechte der Person
müssen von
der bürgerlichen Gesellschaft und von der staatlichen Macht anerkannt und geachtet
werden: Diese Rechte des Menschen hängen weder von den einzelnen Individuen
noch von den Eltern ab und stellen auch nicht ein Zugeständnis der Gesellschaft
und des Staates dar. Sie gehören zur menschlichen Natur und wurzeln in der
Person kraft des Schöpfungsaktes, aus dem sie ihren Ursprung genommen hat.
Unter diese fundamentalen Rechte muss man in diesem Zusammenhang zählen: das
Recht auf Leben und auf leibliche Unversehrtheit jedes menschlichen Wesens vom
Augenblick der Empfängnis an bis zum Tod"(Enzyklika
"Donum Vitae")
In dem Augenblick, in dem ein positives Gesetz eine Kategorie von Menschen des
Schutzes beraubt, den die bürgerliche Gesetzgebung ihnen gewähren muss, leugnet
der Staat die Gleichheit aller vor dem Gesetz.
Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt,
und in besonderer Weise dessen, der am schwächsten ist, dann werden die Grundmauern
des Rechtsstaates untergraben...
Als Folge der Achtung und des Schutzes, die man dem Ungeborenen vom Augenblick
seiner Empfängnis an zusichern muss, muss das Gesetz die geeigneten Strafmassnahmen
für jede gewollte Verletzung seiner Rechte vorsehen" (Enzyklika
"Donum Vitae")
2f) Papst Johannes Paul II.:
Was die Kirche zur Abtreibung sagt, hat Johannes Paul
II. in kraftvollen Worten, die an die sonst Dogmen vorbehaltene Kirchensprache
erinnern, folgendermaßen zusammengefasst:
"Mit der Autorität, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern übertragen
hat, erkläre ich deshalb in Gemeinschaft mit den Bischöfen - die mehrfach
die Abtreibung verurteilt und, obwohl sie über die Welt verstreut sind,
bei der eingangs erwähnten Konsultation dieser Lehre einhellig zugestimmt
haben -, dass die direkte, das heißt als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung
immer ein schweres sittliches Vergehen darstellt, nämlich die vorsätzliche
Tötung eines unschuldigen Menschen. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht
und auf dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der
Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche
gelehrt. Kein Umstand, kein Zweck, kein Gesetz wird jemals eine Handlung für
die Welt statthaft machen können, die in sich unerlaubt ist, weil sie dem
Gesetz Gottes widerspricht, das jedem Menschen ins Herz geschrieben, mit Hilfe
der Vernunft selbst erkennbar und von der Kirche verkündet worden ist.
2g) Allgemeine Zusammenfassung:
Nach Lehre der katholischen Kirche macht sich erstmal schuldig
vor Gott:
- jeder, der ein Ungeborenes Kind abtreiben lässt!
- jeder Arzt, der das Kind abtreibt!
- jeder, der die Frau zur Abtreibung gedrängt hat
und sie nicht davon abgehalten hat! (Mann, Eltern, Freunde..)
- der, der wider besseres Wissen zur Abtreibung geschwiegen
hat und sie sogar noch gut geheissen und verteidigt hat!
- jeder, der in irgendeiner Form zu einer Abtreibung
beigetragen hat!
-> Natürlich schenkt Gott auch immer
wieder Vergebung.
Folgendes wird deutlich:
Gott kennt den Menschen schon, bevor er gezeugt wird. Er hat einen Plan für
sein Leben. (Wir ahnen etwas von der Grosse dieses Planes, wenn wir uns erinnern,
welche unvorstellbare Informationsfülle in einer einzigen winzigen befruchteten
Eizelle enthalten ist).
Sofort von der Zeugung an wird dieser Plan verwirklicht. Gott selbst bildet
den Menschen im Mutterleibe. Das ungeborene Kind ist nicht einfach Teil des
Körpers der Mutter, sondern es kommt aus der Schöpferhand Gottes.
Nicht die Mutter, sondern Gott schafft einen neuen Menschen. Die Mutter schenkt
dem von Gott erschaffenen Menschen Nahrung, Wärme und Schutz.
So gibt es von Anfang an nicht nur eine Mutter-Kind-Beziehung, sondern auch
eine Gott-Kind-Beziehung. Diese Gott-Kind-Beziehung dauert von der Zeugung an
bis zum Tod und darüber hinaus - weiter ins ewige Leben, soweit sie durch
die Sünde nicht getrübt ist.
Man beachte: Die Bibel kennt keine Aufteilung des vorgeburtlichen Daseins in
ein vormenschliches und ein menschliches Stadium, sondern stets ist umfassend
die Rede vom Menschen im Mutterleib.
Ebenso gibt es keinen Unterschied zwischen dem Kind vor der Geburt und dem Kind
nach der Geburt. Beide Mal gebraucht das Lukas-Evangelium im griechischen Urtext
das gleiche Wort für "Kind": "brephos" (in Lk 1,41-44
für das ungeborene Kind, in Lk 18,15 für geborene Kinder).
2. Lehre des Judentums
Das antike Judentum trat gegen die Kindstötung auf, wie sie zum Beispiel im Kult des Moloch praktiziert worden war, und lehnte auch Abtreibungen ab, es sei denn, das Leben der Mutter war durch die Schwangerschaft gefährdet. Beispielsweise verurteilte Philo von Alexandria (1. Jahrhundert) die Nichtjuden wegen der weit verbreiteten Praktiken von Abtreibung und Kindstötung.
3. Lehre des Islams
Zum Thema Abtreibung existieren im Islam verschiedene Haltungen. Generell wird die Tötung ungeborenen Lebens missbilligt. Der Koran untergliedert die Entwicklung im Mutterleib in drei Phasen. In überlieferten Aussprüchen des Propheten Mohammed ist davon die Rede, dass jede dieser drei Phasen 40 Tage dauern würde. Laut dieser Tradition empfängt der „Klumpen Fleisch“ am 120. Tag der Schwangerschaft die Seele, die ihm von einem Engel eingehaucht wird. Nach anderer Interpretation wird der Mensch bereits nach 40 Tagen beseelt. Nach Meinung einiger Gelehrter darf deshalb bei körperlichem oder seelischen Leiden der Mutter abgetrieben werden. In den letzten 20 Jahren wurden von manchen Gelehrten zudem auch die Abtreibung eines behinderten Embryo und eines Embryo, der aus einer Vergewaltigung entstand, unter bestimmten verfahrensrechtlichen Auflagen erlaubt. Andere Gelehrte stufen wiederum die Entfernung der Leibesfrucht ebenso als schwere Sünde ein, da die Frucht als Teil des weiblichen Körpers betrachtet wird und dieser Körper von Allah anvertraut wurde und damit unantastbar ist. Nach dem 120. Tag ist Abtreibung verboten, ausgenommen die Geburt gefährdet mit Sicherheit das Leben der Mutter.
4. Hippokratischer Eid
Schwurformel nach Hippokrates, die in Abwandlungen
auch heute noch für Ärzte gültig ist:
"Ich schwöre, Apollon den Arzt und Asklepios und Hygieia und Panakeia
und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen anrufend, daß ich nach
bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen
werde: den, der mich diese Kunst lehrte, meinen Eltern gleich zu achten, mit
ihm den Lebensunterhalt zu teilen und ihn, wenn er Not leidet, mitzuversorgen;
seine Nachkommen meinen Brüdern gleichzustellen und, wenn sie es wünschen,
sie diese Kunst zu lehren ohne Entgelt und ohne Vertrag; Ratschlag und Vorlesung
und alle übrige Belehrung meinen und meines Lehrers Söhnen mitzuteilen,
wie auch den Schülern, die nach ärztlichem Brauch durch den Vertrag
gebunden und durch den Eid verpflichtet sind, sonst aber niemandem. Meine Verordnungen
werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen
und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Ich werde
niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen
oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel
geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren. Auch werde
ich den Blasenstein nicht operieren, sondern es denen überlassen, deren
Gewerbe dies ist. Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz und
Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes willkürlichen Unrechtes
und jeder anderen Schädigung, auch aller Werke der Wollust an den Leibern
von Frauen und Männern, Freien und Sklaven. Was ich bei der Behandlung
sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen,
werde ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als
ein Geheimnis betrachten. Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze,
möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden und Ruhm bei allen
Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde,
das Gegenteil."
Genfer (Ärzte-)Gelöbnis vom Weltärztebund
1948 in Genf beschlossene Neufassung der ärztlichen Berufspflichten (in
Anlehnung an den Hippokratischen Eid; vom Dtsch. Ärztetag modifiziert):
"Bei meiner Aufnahme in den ärztl. Berufsstand gelobe ich feierlich,
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf
mit Gewissenhaftigkeit u. Würde ausüben. Die Erhaltung u. Wiederherstellung
der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich
werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren. Ich werde mit allen meinen Kräften
die Ehre u. die edle Überlieferung des ärztl. Berufes aufrechterhalten
u. bei der Ausübung meiner ärztl. Pflichten keinen Unterschied machen
weder nach Religion, Nationalität, Rasse noch nach Parteizugehörigkeit
oder sozialer Stellung. Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis
an Ehrfurcht entgegenbringen u. selbst unter Bedrohung meine ärztl. Kunst
nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. Ich werde meinen
Lehrern u. Kollegen die schuldige Achtung erweisen. Dies alles verspreche ich
feierlich auf meine Ehre."
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