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Adoption – Die humane Alternative zur Abtreibung


Eine Adoption ist in jedem Falle besser als eine Abtreibung. Sicherlich ist dieser Schritt auch nicht einfach für die Mutter. Sicherlich bekommen manche Adoptivkinder in ihrer Kindheit oder Jugendzeit Probleme, sich mit dieser Situation abzufinden. Trotzdem sind die meisten froh zu leben - Das Leben ist mehr wert. Die Adoption ist eine humane Alternative zur Abtreibung.

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Dazu folgende Geschichte "Ich bin adoptiert":
Mein Name ist Lina. Ich bin 18 und habe "Jugend für das Leben" vor drei Jahren kennengelernt. Bei der City-Life-Tournee diesen August habe ich mich zum ersten Mal getraut, Menschen auf der Straße anzusprechen und nach ihrer Meinung zu fragen. Meistens kamen wir dabei auf Adoption zu sprechen. Dann hieß es oft: Das kann man doch einem Kind nicht antun. Wie unmenschlich, es einfach wegzugeben. Dieses Argument war mir eigentlich ganz recht, denn meine Antwort brachte immer alle zum Schweigen: Ich selbst bin adoptiert. Meine leibliche Mutter kommt aus Rumänien. Sie sah damals keine Möglichkeit mich aufzuziehen und brachte mich in ein Kinderheim, wo ich meine ersten sechs Lebensjahre verbrachte. Man vernachlässigte uns so sehr, dass ich nach sechs Jahren noch kaum sprechen konnte. Meine einzigen Erinnerungen sind Erzieherinnen, die völlig versagten, Angst und Einsamkeit. Aber mein Schicksal wendete sich, als mich meine jetzigen Adoptiveltern aus Oberösterreich zu sich nahmen. Binnen kürzester Zeit lernte ich sprechen und den Umgang mit Mitmenschen. Ja, ich konnte sogar normal in die Schule gehen. In Deutschland müssen Adoptivkinder diese Prozedur normalerweise nicht durchmachen. 13 Elternpaare warten auf jedes Neugeborene, das zur Adoption freigegeben wird. Es wird sozusagen in liebende Elternhände hineingeboren. Aber auch ich bin trotz allen Schwierigkeiten unendlich froh, dass ich lebe! Vor einem Jahr habe ich meine leibliche Mutter zum ersten Mal gesehen, und ich bin ihr dankbar, dass sie mich nicht abgetrieben hat. Wie absurd zu sagen, ein Adoptivkind solle besser abgetrieben werden, weil es ja vielleicht einmal leiden müsse!





FAQ (die wichtigsten Fragen) - Ein Kind zur Adoption freigeben:

    1. Was bedeutet Adoption überhaupt?
    2. Mit wem muss ich Kontakt aufnehmen?
    3. Welche Formen der Adoption gibt es?
    4. Wann und wie kann ich mein Kind zur Adoption freigeben?
    5. Kann ich alleine entscheiden?
    6. Kann ich Wünsche für die Adoptionsvermittlung äußern?
    7. Erfährt mein Kind, dass es adoptiert wurde?
    8. Kann ich mein Kind regelmäßig sehen oder Informationen über seine Entwicklung erhalten?
    9. Suche nach den leiblichen Eltern
    10. Erbrechte des Adoptivkindes
    11. Statistik
    12. Adressen der zentralen Adoptionsstellen der deutschen Bundesländer
    13. Überregionale Beratungs- und Vermittlungsstellen
    14. Zum Nachdenken
    15. Internet-Links




1. Was bedeutet Adoption überhaupt?
Durch eine Adoption ändert sich die rechtliche Beziehung eines Kindes zu seinen leiblichen Eltern grundlegend und unwiderruflich. Die verwandtschaftlichen Beziehungen sowie die Unterhalts- und Erbansprüche des Kindes zu den leiblichen Eltern erlöschen vollständig - es wird rechtlich zum Kind der Adoptiveltern. Das Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern, manchmal auch einen neuen Vornamen. In der Geburtsurkunde, die neu ausgestellt wird, werden die Adoptiveltern als Eltern eingetragen. Das Kind wird somit vollständig in seine neue Familie integriert.
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2. Mit wem muss ich Kontakt aufnehmen?
Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt oder an eine andere Adoptionsvermittlungsstelle. Eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt ein Kind zur Adoption. Diese sind zu finden beim Jugendamt, Diakonie, Caritas oder beim Sozialdienst katholischer Frauen. Die Adoptionsvermittlungsstellen arbeiten nach den Vorschriften und Bedingungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes. (Liste der zentralen Adoptionsvermittlungsstellen der Bundesländer und weitere Adressen und Links finden Sie hier). Bei der Adoptionsvermittlungsstelle können Sie eine Absichtserklärung abgeben, dass Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen. Dort beauftragen Sie die Adoptionsvermittlungsstelle geeignete Eltern für Ihr Kind zu suchen.
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3. Welche Formen der Adoption gibt es?

  • Inkognito-Adoption
    Die leiblichen Eltern erfahren einige Daten der Adoptiveltern (Alter, Beruf, Dauer der Ehe, Anzahl der Kinder etc.) und dürfen bei der Auswahl dieser mitentscheiden. Die Wünsche der Eltern werden soweit als möglich mitberücksichtigt. Sie erfahren jedoch weder die Adresse noch den Namen der Adoptiveltern. Weiters können sich die leiblichen Eltern beim jeweiligen Jugendamt nach dem Wohl und der Entwicklung des Kindes informieren.
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  • Halboffene Adoption
    Die Eltern wissen nicht, wo sich ihr Kind befindet, können jedoch über das entsprechende Jugendamt zu den Eltern Kontakt aufbauen und sich auf "neutralem Gebiet" treffen. Somit können auch Briefe oder Fotos ausgetauscht werden.

  • Offene Adoption
    Leibliche und Adoptiveltern kennen sich und halten auch dauerhaft Kontakt. Oftmals Adoptionen innerhalb der Familie oder unter Freunden.

  • Auslandsadoption
    Adoption eines Kindes aus dem Ausland. Über ausländische Organisationen, Vereine oder private Vermittlungen.

  • Stiefkind-Adoption
    Dies ist die häufigste Art der Adoption: Hier gilt ein vereinfachtes Verfahren. Nach Freigabe des Kindes durch den leiblichen Elternteil bei Notar über Vormundschaftsgericht möglich. Ab 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes selbst notwendig. Wegen evtl. auftretender Erbschaftsprobleme müssen auch erwachsene Kinder des Adoptionsbewerbers einwilligen.
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4. Wann und wie kann ich mein Kind zur Adoption freigeben?

Frühestens 8 Wochen (12 Wochen bei Zwillingen) nach der Geburt Ihres Kindes können Sie vor einem Notar in die Adoption einwilligen. Die Einwilligung ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Sobald diese Einwilligung beim Vormundschaftsgericht eingegangen ist, können Sie Ihre Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Ihr Sorgerecht und Ihre Umgangsrechte mit dem Kind ruhen. Die Adoption ist nach ca. 1-jähriger Adoptionspflegezeit (bei Neugeborenen und bei älteren Kindern nach 2-jähriger Adoptionspflegezeit) abgeschlossen und rechtskräftig. Das Kind benötigt während dieser Zeit einen Adoptionsvormund. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben, können Sie sich - unabhängig von Ihrem Wohnort - deutschlandweit an jede Adoptionsvermittlungsstelle eines Jugendamts oder eines freien Trägers wenden und erhalten dort ausführliche Informationen und Beratung. Die Adoptionsvermittlungsstellen informieren Sie auch über alle sonstigen Hilfen, die Ihnen eventuell ein Leben mit Ihrem Kind ermöglichen könnten.
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5. Kann ich alleine entscheiden?
Die leibliche Mutter muss grundsätzlich persönlich in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Selbst wenn sie noch minderjährig ist, kann die Einwilligung nicht von anderen (z. B. von den Eltern) gegeben werden. Die Einwilligung des leiblichen Vaters ist aber ebenfalls erforderlich, auch wenn er nicht mit der Mutter verheiratet ist. In besonderen Not- und Gefährdungssituationen kann aber auf die Einwilligung des Vaters verzichtet werden.
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6. Kann ich Wünsche für die Adoptionsvermittlung äußern?
Die Vermittlung Ihres Kindes in eine geeignete Adoptivfamilie erfolgt durch die Adoptionsvermittlungsstelle. Sie haben die Möglichkeit, Wünsche zur Auswahl der Adoptivfamilie zu äußern. Diese können sich zum Beispiel auf die gesamte Situation und Lebensweise der Adoptivfamilie oder deren Einstellungen zur Erziehung eines Kindes beziehen. Soweit Ihre Vorstellungen realisierbar sind, werden diese bei der Auswahl der Adoptiveltern berücksichtigt. Bei einer offenen Adoption ist auch möglich, dass Sie die zukünftigen Adoptiveltern - anonym - kennenlernen.
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7. Erfährt mein Kind, dass es adoptiert wurde?
Die zukünftigen Adoptiveltern werden sorgfältig ausgewählt, auf ihre Aufgabe vorbereitet und während der Adoptionspflegezeit von der Adoptionsvermittlungsstelle regelmäßig betreut. Es gehört grundsätzlich zu den Erziehungsaufgaben der Adoptiveltern, das Kind über seine Adoption aufzuklären. Adoptionsvermittlungsstellen empfehlen den Adoptiveltern bei der Vorbereitung auf die Adoption grundsätzlich, das Kind so früh wie möglich über seine Adoption und die leiblichen Eltern zu informieren. Denn es ist von großer Bedeutung für die seelische Entwicklung des Kindes, wahrheitsgemäße Informationen über seine eigene Lebensgeschichte zu erhalten. Mit Ihren Informationen über sich, Ihre Familie und Ihre Lebenssituation sowie über den leiblichen Vater tragen Sie dazu bei, dass diese Aufgabe gelingen kann. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Brief und Fotos für Ihr Kind bei der Adoptionsvermittlungsstelle zu hinterlegen. Spätestens mit Volljährigkeit kann Ihr Kind diese Unterlagen dann - auch ohne Zustimmung der Adoptiveltern - einsehen. Ihr Kind erfährt im Übrigen spätestens bei der Ausstellung einer Abstammungsurkunde (zum Beispiel bei einer beabsichtigten Heirat), wer seine leiblichen Eltern sind.
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8. Kann ich mein Kind regelmäßig sehen oder Informationen über seine Entwicklung erhalten?
Da Sie nach der Adoption rechtlich nicht mehr mit dem Kind verwandt sind, können Sie grundsätzlich keinen Kontakt zu Ihrem Kind oder Informationen zu seiner Entwicklung mehr beanspruchen. Die Adoptionsvermittlungsstelle wird jedoch Ihren berechtigten Wunsch, an der Entwicklung Ihres Kindes Anteil zu nehmen, ernst nehmen und mit den Adoptiveltern besprechen. Immer mehr Adoptiveltern sind bereit, eine offene Adoption durchzuführen und - entweder über die Adoptionsvermittlungsstelle oder direkt Briefe - Informationen und Geschenke auszutauschen. Auch Besuche - eventuell unter Wahrung der Anonymität – sind möglich. Die Einzelheiten können zum Beispiel bei einem anonymen Kennenlernen mit den zukünftigen Adoptiveltern besprochen werden. Dabei ist aber zu sehen, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass die mit den Adoptiveltern getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden. Es besteht auch keine Möglichkeit, rechtlich durchzusetzen, dass Sie Informationen erhalten. Letztendlich können Sie an der Entwicklung Ihres Kindes nur teilhaben, soweit die Adoptiveltern hierzu bereit sind.
Viele Adoptierte wünschen sich persönliche Informationen über ihre leiblichen Eltern und manche wollen diese auch später persönlich kennen lernen. Sie sollten deshalb die Adoptionsvermittlungsstelle grundsätzlich darüber informieren, welche Informationen über Ihre Lebenssituation und die Gründe Ihrer Adoptionsentscheidung an Ihr Kind weitergegeben werden dürfen. Auch ist es wichtig zu hinterlegen, ob Sie zu einer späteren Kontaktaufnahme durch Ihr inzwischen möglicherweise erwachsenes Kind bereit sind.
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9. Suche nach den leiblichen Eltern
Wenn das Adoptivkind die Volljährigkeit erreicht hat, hat es die Möglichkeit, bei Gericht bzw. bei der Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat und in Wien beim Amt für Jugend und Familie Einsicht in seine Akten zu nehmen. Die Adoptierten müssen jedoch auch akzeptieren, wenn die leiblichen Eltern eventuell keinen Kontakt mehr haben wollen.
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10. Erbrechte des Adoptivkindes
Durch einen gerichtlich bewilligten Adoptionsvertrag entstehen einerseits zwischen Adoptivvater und/oder Adoptivmutter und deren Nachkommen und andererseits dem Adoptivkind und dessen im Zeitpunkt der Adoption minderjährigen Nachkommen die gleichen Rechte, wie sie durch die eheliche Abstammung begründet werden.
Zu den übrigen Verwandten der Adoptiveltern wird kein Verwandtschaftsverhältnis begründet und es besteht daher auch kein gesetzliches Erbrecht. Im Verhältnis zu den leiblichen Eltern und deren Verwandtschaft ändert sich durch die Adoption nichts. Ein Adoptivkind erbt daher nach der gesetzlichen Erbfolge doppelt, d.h. sowohl bei Ableben seiner leiblichen Eltern als auch bei Tod der Adoptiveltern. Bei der gesetzlichen Erbfolge nach dem Adoptivkind gehen jedoch die Adoptiveltern und deren Nachkommen den leiblichen Eltern und deren Nachkommen vor. Wenn z.B. ein adoptiertes Kind ohne Nachkommen stirbt, erben zunächst die Adoptiveltern oder deren Nachkommen. Nur wenn diese nicht erben können oder wollen, kommen die leiblichen Eltern und deren Nachkommen zum Zug.

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11. Statistik
Rein rechnerisch steht jedem zur Adoption vorgemerktem Kind in Deutschland 9 Adoptionsfamilien zur Verfügung. Es gibt somit viel zu wenig Adoptivkinder um den Wunsch nach einem Kind der mehrfach geprüften kinderlosen Paare zu erfüllen.

Diagramme:
Quelle: Bundesamt für Statistik. Sämtliche Angaben beziehen sich auf das Jahr 2009.


Bundesland
vorgemerkte Adoptionsbewerbungen
zur Adoption vorgemerkte Kinder
Adoptionseltern pro Kind
Hessen
660
32
20,6
Baden-Württemberg
882
59
14,9
Niedersachsen
875
65
13,5
Schleswig-Holstein
154
12
12,8
Brandenburg
113
9
10,7
Berlin
96
9
10,7
Mecklenb.-Vorp..
111
11
10,1
Rheinland-Pfalz
399
41
9,7
Deutschland
7139
818
8,7

Bayern

1130
135
8,4
NRW.
1911
232
8,2
Saarland
103
18
5,7
Sachsen-Anhalt
95
28
3,4
Thüringen
179
59
3,0
Sachsen
306
108
2,8



Verhältnis
Anzahl
verwandt
185
Stiefeltern
2011
nicht verwandt
1692
Gesamt
3888


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12. Adressen der zentralen Adoptionsstellen der deutschen Bundesländer:

  • Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen:
    Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA), Feuerbergstraße 43 B, 22337 Hamburg, Telefon: 040-42841-2204, muss von den örtlichen Jugendämtern bei Auslandsadoptionen beteiligt werden und vermittelt auch ältere und schwer vermittelbare Kinder.

  • Nordrhein-Westfalen:
    Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Warendorfer Straße 25, 48133 Münster, Telefon 0251-591-01 sowie Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, Telefon 0221-809-0, weitere Infos unter www.lvr.de

  • Rheinland-Pfalz:
    Landesamt für Jugend und Soziales, Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Rheinallee 97 - 101, 55118 Mainz, Telefon 06131-967-368, -378 und -367

  • Hessen:
    Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Wilhelmshöher Allee 157-159, 34121 Kassel, Tel. 0561-30850, Außenstelle Wiesbaden: Kleistraße 25, 65187 Wiesbaden, Tel. 0611-8150, Fax 0611-8152799.

  • Saarland:
    Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Malstatter Markt 11, 66115 Saarbrücken, Telefon 0681-94812-0

  • Baden-Württemberg:
    Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern, Zentrale Adoptionsstelle, Lindenspürstraße 39, 70176 Stuttgart, Telefon 0711-6375-0 sowie Landeswohlfahrtsverband Baden, Zentrale Adoptionsstelle, Postfach 4109, 76026 Karlsruhe, Telefon 0721-8107-0

  • Bayern:
    Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Richelstraße 11, 80634 München, Telefon 089-13062-0

  • Sachsen:
    Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Postfach 1048, 09120 Chemnitz, Telefon 0371-577-287

  • Thüringen:
    Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Neu-Ulmer-Straße 28, 98603 Meiningen, Telefon 03693-41736-39

  • Mecklenburg-Vorpommern:
    Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Neustrelitzer Straße 120, Block E, 17033 Neubrandenburg, Telefon 0395-580-2700

  • Sachsen-Anhalt:
    Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Neustädter Passage 15, 06122 Halle/Saale, Telefon 0345-6912-462 und -463

  • Berlin und Brandenburg:
    Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg, Schlossplatz 2, 16515 Oranienburg, Telefon 03301-5983-50 und -44, Fax 03301-703948. Weitere Infos beim Landesjugendamt Brandenburg.

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13. Überregionale Beratungs- und Vermittlungsstellen:

  • Diakonisches Werk der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern e. V.
    Beratungs- u. Vermittlungsstelle für Adoptionen und Pflegekinder, Bayernweit und Konfessionsübergreifend
    Pirckheimer Str. 6
    90408 Nürnberg
    Tel.: 0911/9354 - 1 oder 0911/39363 – 0


  • "terre des hommes" Deutschland e.V.
    Adoptionsreferat, Beratung für Adoptierte und deren Familien
    Ruppenkampstr. 11a
    49031 Osnabrück
    Tel.: 0541/7101 - 110 od. 108, E-Mail: ado@tdh.de


  • PFAD für Kinder
    Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V.
    Hubmannstr. 6
    86551 Aichach
    Tel. und Fax: 08251/ 1050, E-Mail: info@pfad-bayern.de

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14. Zum Nachdenken...

Liebe unbekannte Mutter,

im Biologie-Unterricht behandeln wir gerade die Entstehung eines Kinds. Irgendwie kann ich nicht anders und muß an Dich denken. Wie hast Du wohl diese Zeit vor 12 Jahren mit mir erlebt? Es war bestimmt schwer, sonst hättest Du mich ja nicht zur Adoption freigegeben. Ich möchte Dir einfach sagen, dass ich froh bin über Deinen Mut. Du hättest Dir es ja auch leicht machen und mich einfach abtreiben lassen können! Darüber haben wir nämlich auch gesprochen. Du hast mich leben lassen.

Vielen herzlichen Dank dafür!

Deine unbekannte Tochter




Sie sind schwanger und wissen nicht, was Sie machen sollen? Sie sind verzweifelt, Sie sehen keine Möglichkeit, Ihr Kind zu behalten? Abtreibung scheint die ideale Lösung zu sein - oder???

Sie denken:
Ich mache die Schwangerschaft rückgängig, ich bin für die Zukunft ungebunden.
Ich habe schon Verpflichtungen genug, ich kann machen, was ich will.
Niemand weiß, daß ich schwanger war, nNiemand bestimmt über mein Leben.
Ich bin das Problem los

Könnte nicht Adoption die Alternative sein?
Oder haben Sie Angst...
... als Rabenmutter beschimpft zu werden?
... daß Ihr Kind Sie später dafür haßt?
... vor dem dicken Bauch, den alle sehen?
... vor der Geburt?
... daß Sie ihr Kind dann doch behalten wollen?
... daß Ihr Partner das unmöglich findet?
... vor den Vorwürfen, Blicken, Fragen der anderen?
... daß die Familie Sie im Stich lässt?
... vor der ungewissen Zukunft des Kindes?
... die Entscheidung zu bereuen?

Auch bei einer Abtreibung trennen Sie sich unwiderruflich
von Ihrem Kind - aber durch eine Adoption schenken Sie ihm das Leben.
Dann können Sie sagen:
Ich habe alle Möglichkeiten durchgespielt
Ich hatte den Mut, zu meiner Schwangerschaft zu stehen
Ich habe Verantwortung für mein Kind übernommen
Ich habe mir die Folgen der Abtreibung erspart
Ich habe mein Kind nicht töten lassen
Ich kann mein Kind aufwachsen sehen - und trotzdem mein Leben weiterleben.


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15. Internet-Links:

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