Adoption – Die humane Alternative zur Abtreibung
Eine Adoption ist in jedem Falle besser als eine Abtreibung.
Sicherlich ist dieser Schritt auch nicht einfach für die Mutter. Sicherlich
bekommen manche Adoptivkinder in ihrer Kindheit oder Jugendzeit Probleme, sich
mit dieser Situation abzufinden. Trotzdem sind die meisten froh zu leben - Das
Leben ist mehr wert. Die Adoption ist eine humane Alternative zur Abtreibung.
www.pro-leben.de
Dazu folgende Geschichte "Ich bin adoptiert":
Mein Name ist Lina. Ich bin 18 und habe "Jugend
für das Leben" vor drei Jahren kennengelernt. Bei der City-Life-Tournee
diesen August habe ich mich zum ersten Mal getraut, Menschen auf der Straße
anzusprechen und nach ihrer Meinung zu fragen. Meistens kamen wir dabei auf
Adoption zu sprechen. Dann hieß es oft: Das kann man doch einem Kind nicht
antun. Wie unmenschlich, es einfach wegzugeben. Dieses Argument war mir eigentlich
ganz recht, denn meine Antwort brachte immer alle zum Schweigen: Ich selbst
bin adoptiert. Meine leibliche Mutter kommt aus Rumänien. Sie sah damals
keine Möglichkeit mich aufzuziehen und brachte mich in ein Kinderheim,
wo ich meine ersten sechs Lebensjahre verbrachte. Man vernachlässigte uns
so sehr, dass ich nach sechs Jahren noch kaum sprechen konnte. Meine einzigen
Erinnerungen sind Erzieherinnen, die völlig versagten, Angst und Einsamkeit.
Aber mein Schicksal wendete sich, als mich meine jetzigen Adoptiveltern aus
Oberösterreich zu sich nahmen. Binnen kürzester Zeit lernte ich sprechen
und den Umgang mit Mitmenschen. Ja, ich konnte sogar normal in die Schule gehen.
In Deutschland müssen Adoptivkinder diese Prozedur normalerweise nicht
durchmachen. 13 Elternpaare warten auf jedes Neugeborene, das zur Adoption freigegeben
wird. Es wird sozusagen in liebende Elternhände hineingeboren. Aber auch
ich bin trotz allen Schwierigkeiten unendlich froh, dass ich lebe! Vor einem
Jahr habe ich meine leibliche Mutter zum ersten Mal gesehen, und ich bin ihr
dankbar, dass sie mich nicht abgetrieben hat. Wie absurd zu sagen, ein
Adoptivkind solle besser abgetrieben werden, weil es ja vielleicht einmal leiden
müsse!
FAQ (die wichtigsten Fragen) - Ein Kind zur Adoption
freigeben:
- Was bedeutet Adoption überhaupt?
- Mit wem muss ich Kontakt aufnehmen?
- Welche Formen der Adoption gibt es?
- Wann und wie kann ich mein Kind zur Adoption
freigeben?
- Kann ich alleine entscheiden?
- Kann ich Wünsche für die Adoptionsvermittlung
äußern?
- Erfährt mein Kind, dass es adoptiert wurde?
- Kann ich mein Kind regelmäßig sehen
oder Informationen über seine Entwicklung erhalten?
- Suche nach den leiblichen Eltern
- Erbrechte des Adoptivkindes
- Statistik
- Adressen der zentralen Adoptionsstellen der
deutschen Bundesländer
- Überregionale Beratungs- und Vermittlungsstellen
- Zum Nachdenken
- Internet-Links
1. Was bedeutet Adoption überhaupt?
Durch eine Adoption ändert sich die rechtliche Beziehung
eines Kindes zu seinen leiblichen Eltern grundlegend und unwiderruflich. Die
verwandtschaftlichen Beziehungen sowie die Unterhalts- und Erbansprüche
des Kindes zu den leiblichen Eltern erlöschen vollständig - es wird
rechtlich zum Kind der Adoptiveltern. Das Kind erhält den Familiennamen
der Adoptiveltern, manchmal auch einen neuen Vornamen. In der Geburtsurkunde,
die neu ausgestellt wird, werden die Adoptiveltern als Eltern eingetragen. Das
Kind wird somit vollständig in seine neue Familie integriert.
-nach oben-
2. Mit wem muss ich Kontakt aufnehmen?
Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt oder
an eine andere Adoptionsvermittlungsstelle. Eine Adoptionsvermittlungsstelle
vermittelt ein Kind zur Adoption. Diese sind zu finden beim Jugendamt, Diakonie,
Caritas oder beim Sozialdienst katholischer Frauen. Die Adoptionsvermittlungsstellen
arbeiten nach den Vorschriften und Bedingungen des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
(Liste der zentralen Adoptionsvermittlungsstellen der Bundesländer und
weitere Adressen und Links finden Sie hier). Bei der Adoptionsvermittlungsstelle
können Sie eine Absichtserklärung abgeben, dass Sie Ihr Kind zur Adoption
freigeben wollen. Dort beauftragen Sie die Adoptionsvermittlungsstelle geeignete
Eltern für Ihr Kind zu suchen.
-nach oben-
3. Welche Formen der Adoption gibt es?
- Inkognito-Adoption
Die leiblichen Eltern erfahren einige Daten der Adoptiveltern
(Alter, Beruf, Dauer der Ehe, Anzahl der Kinder etc.) und dürfen bei
der Auswahl dieser mitentscheiden. Die Wünsche der Eltern werden soweit
als möglich mitberücksichtigt. Sie erfahren jedoch weder die Adresse
noch den Namen der Adoptiveltern. Weiters können sich die leiblichen
Eltern beim jeweiligen Jugendamt nach dem Wohl und der Entwicklung des Kindes
informieren.
www.pro-leben.de
- Halboffene Adoption
Die Eltern wissen nicht, wo sich ihr Kind befindet, können
jedoch über das entsprechende Jugendamt zu den Eltern Kontakt aufbauen
und sich auf "neutralem Gebiet" treffen. Somit können auch
Briefe oder Fotos ausgetauscht werden.
- Offene Adoption
Leibliche und Adoptiveltern kennen sich und halten auch
dauerhaft Kontakt. Oftmals Adoptionen innerhalb der Familie oder unter Freunden.
- Auslandsadoption
Adoption eines Kindes aus dem Ausland. Über ausländische
Organisationen, Vereine oder private Vermittlungen.
- Stiefkind-Adoption
Dies ist die häufigste Art der Adoption: Hier gilt
ein vereinfachtes Verfahren. Nach Freigabe des Kindes durch den leiblichen
Elternteil bei Notar über Vormundschaftsgericht möglich. Ab 14 Jahren
ist auch die Einwilligung des Kindes selbst notwendig. Wegen evtl. auftretender
Erbschaftsprobleme müssen auch erwachsene Kinder des Adoptionsbewerbers
einwilligen.
-nach oben-
4. Wann und wie kann ich mein Kind zur Adoption freigeben?
Frühestens 8 Wochen (12 Wochen bei Zwillingen) nach
der Geburt Ihres Kindes können Sie vor einem Notar in die Adoption einwilligen.
Die Einwilligung ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Sobald diese Einwilligung beim Vormundschaftsgericht eingegangen ist, können
Sie Ihre Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Ihr Sorgerecht und
Ihre Umgangsrechte mit dem Kind ruhen. Die Adoption ist nach ca. 1-jähriger
Adoptionspflegezeit (bei Neugeborenen und bei älteren Kindern nach 2-jähriger
Adoptionspflegezeit) abgeschlossen und rechtskräftig. Das Kind benötigt
während dieser Zeit einen Adoptionsvormund. Wenn Sie sich mit dem Gedanken
tragen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben, können Sie sich - unabhängig
von Ihrem Wohnort - deutschlandweit an jede Adoptionsvermittlungsstelle eines
Jugendamts oder eines freien Trägers wenden und erhalten dort ausführliche
Informationen und Beratung. Die Adoptionsvermittlungsstellen informieren Sie auch
über alle sonstigen Hilfen, die Ihnen eventuell ein Leben mit Ihrem Kind
ermöglichen könnten.
-nach oben-
5. Kann ich alleine entscheiden?
Die leibliche Mutter muss grundsätzlich persönlich
in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Selbst wenn sie noch minderjährig
ist, kann die Einwilligung nicht von anderen (z. B. von den Eltern) gegeben werden.
Die Einwilligung des leiblichen Vaters ist aber ebenfalls erforderlich, auch wenn
er nicht mit der Mutter verheiratet ist. In besonderen Not- und Gefährdungssituationen
kann aber auf die Einwilligung des Vaters verzichtet werden.
-nach oben-
6. Kann ich Wünsche für die Adoptionsvermittlung äußern?
Die Vermittlung Ihres Kindes in eine geeignete Adoptivfamilie
erfolgt durch die Adoptionsvermittlungsstelle. Sie haben die Möglichkeit,
Wünsche zur Auswahl der Adoptivfamilie zu äußern. Diese können
sich zum Beispiel auf die gesamte Situation und Lebensweise der Adoptivfamilie
oder deren Einstellungen zur Erziehung eines Kindes beziehen. Soweit Ihre Vorstellungen
realisierbar sind, werden diese bei der Auswahl der Adoptiveltern berücksichtigt.
Bei einer offenen Adoption ist auch möglich, dass Sie die zukünftigen
Adoptiveltern - anonym - kennenlernen.
-nach oben-
7. Erfährt mein Kind, dass es adoptiert wurde?
Die zukünftigen Adoptiveltern werden sorgfältig
ausgewählt, auf ihre Aufgabe vorbereitet und während der Adoptionspflegezeit
von der Adoptionsvermittlungsstelle regelmäßig betreut. Es gehört
grundsätzlich zu den Erziehungsaufgaben der Adoptiveltern, das Kind über
seine Adoption aufzuklären. Adoptionsvermittlungsstellen empfehlen den
Adoptiveltern bei der Vorbereitung auf die Adoption grundsätzlich, das
Kind so früh wie möglich über seine Adoption und die leiblichen
Eltern zu informieren. Denn es ist von großer Bedeutung für die seelische
Entwicklung des Kindes, wahrheitsgemäße Informationen über seine
eigene Lebensgeschichte zu erhalten. Mit Ihren Informationen über sich,
Ihre Familie und Ihre Lebenssituation sowie über den leiblichen Vater tragen
Sie dazu bei, dass diese Aufgabe gelingen kann. Grundsätzlich haben Sie
die Möglichkeit, einen Brief und Fotos für Ihr Kind bei der Adoptionsvermittlungsstelle
zu hinterlegen. Spätestens mit Volljährigkeit kann Ihr Kind diese
Unterlagen dann - auch ohne Zustimmung der Adoptiveltern - einsehen. Ihr Kind
erfährt im Übrigen spätestens bei der Ausstellung einer Abstammungsurkunde
(zum Beispiel bei einer beabsichtigten Heirat), wer seine leiblichen Eltern
sind.
-nach oben-
www.pro-leben.de
8. Kann ich mein Kind regelmäßig sehen oder
Informationen
über seine Entwicklung erhalten?
Da Sie nach der Adoption rechtlich nicht mehr mit dem Kind
verwandt sind, können Sie grundsätzlich keinen Kontakt zu Ihrem Kind
oder Informationen zu seiner Entwicklung mehr beanspruchen. Die Adoptionsvermittlungsstelle
wird jedoch Ihren berechtigten Wunsch, an der Entwicklung Ihres Kindes Anteil
zu nehmen, ernst nehmen und mit den Adoptiveltern besprechen. Immer mehr Adoptiveltern
sind bereit, eine offene Adoption durchzuführen und - entweder über
die Adoptionsvermittlungsstelle oder direkt Briefe - Informationen und Geschenke
auszutauschen. Auch Besuche - eventuell unter Wahrung der Anonymität –
sind möglich. Die Einzelheiten können zum Beispiel bei einem anonymen
Kennenlernen mit den zukünftigen Adoptiveltern besprochen werden. Dabei
ist aber zu sehen, dass Sie keinen Anspruch darauf haben, dass die mit den Adoptiveltern
getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden. Es besteht auch keine Möglichkeit,
rechtlich durchzusetzen, dass Sie Informationen erhalten. Letztendlich können
Sie an der Entwicklung Ihres Kindes nur teilhaben, soweit die Adoptiveltern
hierzu bereit sind.
Viele Adoptierte wünschen sich persönliche Informationen über
ihre leiblichen Eltern und manche wollen diese auch später persönlich
kennen lernen. Sie sollten deshalb die Adoptionsvermittlungsstelle grundsätzlich
darüber informieren, welche Informationen über Ihre Lebenssituation
und die Gründe Ihrer Adoptionsentscheidung an Ihr Kind weitergegeben werden
dürfen. Auch ist es wichtig zu hinterlegen, ob Sie zu einer späteren
Kontaktaufnahme durch Ihr inzwischen möglicherweise erwachsenes Kind bereit
sind.
-nach oben-
9. Suche nach den leiblichen Eltern
Wenn das Adoptivkind die Volljährigkeit erreicht hat,
hat es die Möglichkeit, bei Gericht bzw. bei der Jugendabteilung der jeweiligen
Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat und in Wien beim Amt für Jugend und
Familie Einsicht in seine Akten zu nehmen. Die Adoptierten müssen jedoch
auch akzeptieren, wenn die leiblichen Eltern eventuell keinen Kontakt mehr haben
wollen.
-nach oben-
10. Erbrechte des Adoptivkindes
Durch einen gerichtlich bewilligten Adoptionsvertrag entstehen
einerseits zwischen Adoptivvater und/oder Adoptivmutter und deren Nachkommen
und andererseits dem Adoptivkind und dessen im Zeitpunkt der Adoption minderjährigen
Nachkommen die gleichen Rechte, wie sie durch die eheliche Abstammung begründet
werden.
Zu den übrigen Verwandten der Adoptiveltern wird kein Verwandtschaftsverhältnis
begründet und es besteht daher auch kein gesetzliches Erbrecht. Im Verhältnis
zu den leiblichen Eltern und deren Verwandtschaft ändert sich durch die
Adoption nichts. Ein Adoptivkind erbt daher nach der gesetzlichen Erbfolge doppelt,
d.h. sowohl bei Ableben seiner leiblichen Eltern als auch bei Tod der Adoptiveltern.
Bei der gesetzlichen Erbfolge nach dem Adoptivkind gehen jedoch die Adoptiveltern
und deren Nachkommen den leiblichen Eltern und deren Nachkommen vor. Wenn z.B.
ein adoptiertes Kind ohne Nachkommen stirbt, erben zunächst die Adoptiveltern
oder deren Nachkommen. Nur wenn diese nicht erben können oder wollen, kommen
die leiblichen Eltern und deren Nachkommen zum Zug.
-nach oben-
11. Statistik
Rein rechnerisch steht jedem zur Adoption vorgemerktem
Kind in Deutschland 9 Adoptionsfamilien zur Verfügung. Es gibt somit viel
zu wenig Adoptivkinder um den Wunsch nach einem Kind der mehrfach geprüften
kinderlosen Paare zu erfüllen.
Diagramme:
Quelle: Bundesamt
für Statistik. Sämtliche
Angaben beziehen sich auf das Jahr 2009.
|
Bundesland |
vorgemerkte Adoptionsbewerbungen |
zur Adoption vorgemerkte Kinder |
Adoptionseltern pro Kind |
Hessen |
660 |
32 |
20,6 |
Baden-Württemberg |
882 |
59 |
14,9 |
Niedersachsen |
875 |
65 |
13,5 |
Schleswig-Holstein |
154 |
12 |
12,8 |
Brandenburg |
113 |
9 |
10,7 |
Berlin |
96 |
9 |
10,7 |
Mecklenb.-Vorp.. |
111 |
11 |
10,1 |
Rheinland-Pfalz |
399 |
41 |
9,7 |
Deutschland |
7139 |
818 |
8,7 |
Bayern |
1130 |
135 |
8,4 |
NRW. |
1911 |
232 |
8,2 |
Saarland |
103 |
18 |
5,7 |
Sachsen-Anhalt |
95 |
28 |
3,4 |
Thüringen |
179 |
59 |
3,0 |
Sachsen |
306 |
108 |
2,8 |
|
Verhältnis |
Anzahl |
verwandt |
185 |
Stiefeltern |
2011 |
nicht verwandt |
1692 |
Gesamt |
3888 |
-nach oben-
12. Adressen der zentralen Adoptionsstellen der deutschen Bundesländer:
- Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen:
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA), Feuerbergstraße
43 B, 22337 Hamburg, Telefon: 040-42841-2204, muss von den örtlichen
Jugendämtern bei Auslandsadoptionen beteiligt werden und vermittelt auch
ältere und schwer vermittelbare Kinder.
- Nordrhein-Westfalen:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt,
Zentrale Adoptionsstelle, Warendorfer Straße 25, 48133 Münster,
Telefon 0251-591-01 sowie Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, Zentrale
Adoptionsstelle, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, Telefon 0221-809-0, weitere
Infos unter www.lvr.de
- Rheinland-Pfalz:
Landesamt für Jugend und Soziales, Landesjugendamt,
Zentrale Adoptionsstelle, Rheinallee 97 - 101, 55118 Mainz, Telefon 06131-967-368,
-378 und -367
- Hessen:
Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Wilhelmshöher
Allee 157-159, 34121 Kassel, Tel. 0561-30850, Außenstelle Wiesbaden:
Kleistraße 25, 65187 Wiesbaden, Tel. 0611-8150, Fax 0611-8152799.
- Saarland:
Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Malstatter
Markt 11, 66115 Saarbrücken, Telefon 0681-94812-0
- Baden-Württemberg:
Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern,
Zentrale Adoptionsstelle, Lindenspürstraße 39, 70176 Stuttgart,
Telefon 0711-6375-0 sowie Landeswohlfahrtsverband Baden, Zentrale Adoptionsstelle,
Postfach 4109, 76026 Karlsruhe, Telefon 0721-8107-0
- Bayern:
Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Richelstraße
11, 80634 München, Telefon 089-13062-0
- Sachsen:
Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Postfach 1048,
09120 Chemnitz, Telefon 0371-577-287
- Thüringen:
Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Neu-Ulmer-Straße
28, 98603 Meiningen, Telefon 03693-41736-39
- Mecklenburg-Vorpommern:
Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Neustrelitzer
Straße 120, Block E, 17033 Neubrandenburg, Telefon 0395-580-2700
- Sachsen-Anhalt:
Landesjugendamt, Zentrale Adoptionsstelle, Neustädter
Passage 15, 06122 Halle/Saale, Telefon 0345-6912-462 und -463
- Berlin und Brandenburg:
Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg, Schlossplatz
2, 16515 Oranienburg, Telefon 03301-5983-50 und -44, Fax 03301-703948. Weitere
Infos beim Landesjugendamt Brandenburg.
-nach oben-
13. Überregionale Beratungs- und Vermittlungsstellen:
- Diakonisches Werk der evangelisch-lutherischen Kirche
in Bayern e. V.
Beratungs- u. Vermittlungsstelle für Adoptionen
und Pflegekinder, Bayernweit und Konfessionsübergreifend
Pirckheimer Str. 6
90408 Nürnberg
Tel.: 0911/9354 - 1 oder 0911/39363 – 0
- "terre des hommes" Deutschland e.V.
Adoptionsreferat, Beratung für Adoptierte und deren
Familien
Ruppenkampstr. 11a
49031 Osnabrück
Tel.: 0541/7101 - 110 od. 108, E-Mail: ado@tdh.de
- PFAD für Kinder
Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Bayern e.V.
Hubmannstr. 6
86551 Aichach
Tel. und Fax: 08251/ 1050, E-Mail: info@pfad-bayern.de
-nach oben-
14. Zum Nachdenken...
Liebe unbekannte Mutter,
im Biologie-Unterricht behandeln wir gerade die Entstehung eines Kinds. Irgendwie
kann ich nicht anders und muß an Dich denken. Wie hast Du wohl diese
Zeit vor 12 Jahren mit mir erlebt? Es war bestimmt schwer, sonst hättest
Du mich ja nicht zur Adoption freigegeben. Ich möchte Dir einfach sagen,
dass ich froh bin über Deinen Mut. Du hättest Dir es ja auch leicht
machen und mich einfach abtreiben lassen können! Darüber haben wir
nämlich auch gesprochen. Du hast mich leben lassen.
Vielen herzlichen Dank dafür!
Deine unbekannte Tochter
Sie sind schwanger und wissen nicht, was Sie machen sollen? Sie sind verzweifelt,
Sie sehen keine Möglichkeit, Ihr Kind zu behalten? Abtreibung scheint die
ideale Lösung zu sein - oder???
Sie denken:
Ich mache die Schwangerschaft rückgängig,
ich bin für die Zukunft ungebunden.
Ich habe schon Verpflichtungen genug,
ich kann machen, was ich will.
Niemand weiß, daß ich schwanger war, nNiemand bestimmt über
mein Leben.
Ich bin das Problem los
Könnte nicht Adoption die Alternative sein?
Oder haben Sie Angst...
... als Rabenmutter beschimpft zu werden?
... daß Ihr Kind Sie später dafür haßt?
... vor dem dicken Bauch, den alle sehen?
... vor der Geburt?
... daß Sie ihr Kind dann doch behalten wollen?
... daß Ihr Partner das unmöglich findet?
... vor den Vorwürfen, Blicken, Fragen der anderen?
... daß die Familie Sie im Stich lässt?
... vor der ungewissen Zukunft des Kindes?
... die Entscheidung zu bereuen?
Auch bei einer Abtreibung trennen Sie sich unwiderruflich
von Ihrem Kind -
aber durch eine Adoption schenken Sie ihm das Leben.
Dann können Sie sagen:
Ich habe alle Möglichkeiten durchgespielt
Ich hatte den Mut, zu meiner Schwangerschaft zu stehen
Ich habe Verantwortung für mein Kind übernommen
Ich habe mir die Folgen
der Abtreibung erspart
Ich habe mein Kind nicht töten lassen
Ich kann mein Kind aufwachsen sehen -
und trotzdem mein Leben weiterleben.
-nach oben-
15. Internet-Links:
-nach oben-
|