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"Pro Familia" muß seine Werbung für
Abtreibungen einstellen
Staatsanwaltschaft bestätigt Verstoß
der Organisation gegen Strafgesetz
Die Organisation "Pro Familia" darf im Internet nicht mehr darauf hinweisen,
daß sie in ihren Einrichtungen auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Das ist die Konsequenz einer Initiative des Lebensrechtlers Klaus Günter
Annen (Weinheim bei Heidelberg). Er hat in mehreren Städten Strafanzeige
gegen Pro Familia erstattet. Begründung: Der Hinweis auf das Abtreibungsangebot
sei ein Verstoß gegen Paragraph 219a des Strafgesetzbuches. Dort heißt
es: Wer öffentlich Dienste zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs
anbietet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach Annens Recherchen wurde das Verbot auf den Internetseiten von Pro Familia
in Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Kassel, Mainz und Rüsselsheim verletzt.
Deshalb hat er bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Anzeige erstattet.
Nach Auskunft Annens haben die Anzeigen unmittelbar Wirkung gezeigt. Mehrere Pro-Familia-Zentren
hätten die entsprechenden Stellen aus dem Angebot ihrer Internetseite sofort
gelöscht. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Kassel, Hans-Manfred
Jung, bestätigte gegenüber idea, daß der Hinweis auf die Durchführung
von Schwangerschaftsabbrüchen auf einer Internetseite den in Paragraph 219a
genannten Straftatbestand erfüllt. Zu einem Prozeß gegen Pro Familia
werde es dennoch nicht kommen, da Internet-Veröffentlichungen unter das hessische
Pressegesetz fallen und dort vermerkt ist, daß strafwürdige Veröffentlichungen
bereits nach sechs Monaten verjähren. In anderen Bundesländern gelten
ähnliche Fristen. Die für Abtreibungen werbende Internetseite von Pro
Familia in Kassel sei bereits im Mai 2002 ans Netz gegangen. Nach einem Gespräch
der Staatsanwaltschaft mit Pro Familia habe die Organisation die entsprechende
Seite aber sofort aus dem Internet genommen.
Keine klare Trennung von Beratung und Abtreibung
Erst im Juni war Pro Familia wegen der Verknüpfung von Schwangerenberatung
und der Durchführung von Abtreibungen in die Schlagzeilen geraten. Der hessische
Landesrechnungshof hatte empfohlen, die Organisation nicht mehr staatlich zu fördern
und den 26 Beratungsstellen den offiziellen Status als Konfliktberatungsstellen
zu entziehen. Stein des Anstoßes waren für den Landesrechnungshof drei
Einrichtungen von Pro Familia, in denen abgetrieben wird. Die Prüfer vermißten
die vom Bundesverfassungsgericht 1993 geforderte klare Trennung zwischen Beratungsstelle
und Abtreibungsambulanz. Unterstützt wird die Forderung des Landesrechnungshofs
von der Evangelischen Allianz Gießen. Es gehe nicht an, daß faktisch
unter derselben Geschäftsleitung eine Beratung erfolge, die dem ungeborenen
Kind eine Lebenschance geben soll, und - in Verbindung damit - ein Angebot zur
möglichen Abtreibung gleich nebenan unterbreitet werde.
Geld für Beratung ohne "Schein"?
Unterdessen haben christliche Abtreibungsgegner ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
(Leipzig) begrüßt, nach dem Schwangerenberatungsstellen auch dann vom
Staat finanziell gefördert werden müssen, wenn sie keine Beratungsscheine
für eine Abtreibung ausstellen. Der Geschäftsführer der Lebensrechtsorganisation
KALEB, Walter Schrader (Berlin), sagte gegenüber idea, man werde nun Schritt
für Schritt versuchen, für die rund 15 KALEB-Beratungsstellen an Fördermittel
zu kommen. KALEB wurde 1990 von Lebensrechtlern in den neuen Bundesländern
gegründet. Die Organisation hat rund 1.300 Mitglieder und Freunde. Auch die
"Christdemokraten für das Leben" (CDL) lobten das Leipziger Urteil.
Es sei "skandalös, daß der Staat die ganze Zeit über die
katholischen Beratungsstellen, die für das Leben beraten, von der finanziellen
Förderung ausgeschlossen hat", so CDL-Pressesprecherin Astrid Mannes.
Die Schwangerenberatungsstellen der katholischen Kirche hatten 2000 auf Weisung
des Papstes damit aufgehört, den für eine straffreie Abtreibung erforderlichen
Beratungsschein auszustellen. Daraufhin strichen staatliche Stellen die Zuschüsse
für diesen Teil katholischer Beratungsarbeit.
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Quelle: (kath.net / idea)
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