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"Pro Familia" muß seine Werbung für Abtreibungen einstellen

Staatsanwaltschaft bestätigt Verstoß der Organisation gegen Strafgesetz
Die Organisation "Pro Familia" darf im Internet nicht mehr darauf hinweisen, daß sie in ihren Einrichtungen auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Das ist die Konsequenz einer Initiative des Lebensrechtlers Klaus Günter Annen (Weinheim bei Heidelberg). Er hat in mehreren Städten Strafanzeige gegen Pro Familia erstattet. Begründung: Der Hinweis auf das Abtreibungsangebot sei ein Verstoß gegen Paragraph 219a des Strafgesetzbuches. Dort heißt es: Wer öffentlich Dienste zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Nach Annens Recherchen wurde das Verbot auf den Internetseiten von Pro Familia in Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Kassel, Mainz und Rüsselsheim verletzt. Deshalb hat er bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Anzeige erstattet. Nach Auskunft Annens haben die Anzeigen unmittelbar Wirkung gezeigt. Mehrere Pro-Familia-Zentren hätten die entsprechenden Stellen aus dem Angebot ihrer Internetseite sofort gelöscht. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Kassel, Hans-Manfred Jung, bestätigte gegenüber idea, daß der Hinweis auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen auf einer Internetseite den in Paragraph 219a genannten Straftatbestand erfüllt. Zu einem Prozeß gegen Pro Familia werde es dennoch nicht kommen, da Internet-Veröffentlichungen unter das hessische Pressegesetz fallen und dort vermerkt ist, daß strafwürdige Veröffentlichungen bereits nach sechs Monaten verjähren. In anderen Bundesländern gelten ähnliche Fristen. Die für Abtreibungen werbende Internetseite von Pro Familia in Kassel sei bereits im Mai 2002 ans Netz gegangen. Nach einem Gespräch der Staatsanwaltschaft mit Pro Familia habe die Organisation die entsprechende Seite aber sofort aus dem Internet genommen.

Keine klare Trennung von Beratung und Abtreibung

Erst im Juni war Pro Familia wegen der Verknüpfung von Schwangerenberatung und der Durchführung von Abtreibungen in die Schlagzeilen geraten. Der hessische Landesrechnungshof hatte empfohlen, die Organisation nicht mehr staatlich zu fördern und den 26 Beratungsstellen den offiziellen Status als Konfliktberatungsstellen zu entziehen. Stein des Anstoßes waren für den Landesrechnungshof drei Einrichtungen von Pro Familia, in denen abgetrieben wird. Die Prüfer vermißten die vom Bundesverfassungsgericht 1993 geforderte klare Trennung zwischen Beratungsstelle und Abtreibungsambulanz. Unterstützt wird die Forderung des Landesrechnungshofs von der Evangelischen Allianz Gießen. Es gehe nicht an, daß faktisch unter derselben Geschäftsleitung eine Beratung erfolge, die dem ungeborenen Kind eine Lebenschance geben soll, und - in Verbindung damit - ein Angebot zur möglichen Abtreibung gleich nebenan unterbreitet werde.

Geld für Beratung ohne "Schein"?
Unterdessen haben christliche Abtreibungsgegner ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Leipzig) begrüßt, nach dem Schwangerenberatungsstellen auch dann vom Staat finanziell gefördert werden müssen, wenn sie keine Beratungsscheine für eine Abtreibung ausstellen. Der Geschäftsführer der Lebensrechtsorganisation KALEB, Walter Schrader (Berlin), sagte gegenüber idea, man werde nun Schritt für Schritt versuchen, für die rund 15 KALEB-Beratungsstellen an Fördermittel zu kommen. KALEB wurde 1990 von Lebensrechtlern in den neuen Bundesländern gegründet. Die Organisation hat rund 1.300 Mitglieder und Freunde. Auch die "Christdemokraten für das Leben" (CDL) lobten das Leipziger Urteil. Es sei "skandalös, daß der Staat die ganze Zeit über die katholischen Beratungsstellen, die für das Leben beraten, von der finanziellen Förderung ausgeschlossen hat", so CDL-Pressesprecherin Astrid Mannes. Die Schwangerenberatungsstellen der katholischen Kirche hatten 2000 auf Weisung des Papstes damit aufgehört, den für eine straffreie Abtreibung erforderlichen Beratungsschein auszustellen. Daraufhin strichen staatliche Stellen die Zuschüsse für diesen Teil katholischer Beratungsarbeit.

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Quelle: (kath.net / idea)


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