Landesrechnungshofprüfer in Hessen kritisieren,
dass die Beratungsstellen nicht ausreichend getrennt sind von den Instituten,
wo Abtreibungen vorgenommen werden.
Die Beratungsstellen von Pro Familia in Hessen verlieren möglicherweise
die staatliche Anerkennung. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Der hessische Rechnungshof habe die Landesregierung aufgefordert, den Verein
Pro Familia nicht mehr zu fördern und den 26 Beratungsstellen der Organisation
in Hessen die Anerkennung als Schwangerenkonfliktberatungsstellen zu entziehen.
Auslöser für diese Maßnahmen ist laut der FAZ, dass in drei
Medizinischen Zentren von Pro Familia auch vorgeburtliche Kindstötungen
vorgenommen werden. Nach Ansicht des Rechnungshofes seien diese Zentren wirtschaftlich
wie organisatorisch nicht hinreichend von den Beratungsstellen getrennt. In
seinem Urteil von 1993 hatte das Bundesverfassungsgericht eine klare Trennung
von Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen gefordert.
Wie die FAZ weiter berichtet, unterhält Pro Familia nicht nur Abtreibungszentren
in Hessen, sondern auch in Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Bremen und Hamburg.
Sollte die hessische Regierung den Pro-Familia-Beratungsstellen den Status von
Konfliktberatungsstellen im Sinne des Gesetzes entziehen, könne dies also
auch Konsequenzen für Pro Familia in den anderen Bundesländern haben.
Bei der Prüfung durch den Landesrechnungshofes seien auch Unregelmäßigkeiten
in den Abrechnungen von Pro Familia aufgefallen, so die FAZ weiter. In den Jahren
2001 und 2002 habe die Organisation entgegen den Vorgaben des Sozialministeriums
bei sexualpädagogischen Gruppenveranstaltungen fast 2.000 Beratungen zuviel
abgerechnet.
Unterdessen hat der Arbeitskreis Lebensrecht die Untersuchungen des Rechnungshofs
begrüsst. In einer Mitteilung an die Presse (24. Juni) heisst es: Es ist
erfreulich, dass endlich ein Organ des Landes Hessen die weitgehende Finanzierung
der Abtreibungen aus Steuermitteln und den Zusammenhang zwischen Beratung und
Abtreibung beleuchtet und hinterfragt. Seit vielen Jahren werde der Grossteil
der Abtreibungen aufgrund der Beratungsscheinregelung durchgeführt, wobei
die meisten Beratungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) bei Pro
Familia stattfänden - bei der Organisation also, die durch die Errichtung
von acht Abtreibungszentren Abtreibung in Deutschland massgeblich vorangetrieben
hat. Die hohen Abtreibungszahlen zeigten, wie es um die Qualität und Effizienz
der Pflichtberatung bestellt sei.
Auch die starke Zunahme der Entscheidungen für eine Abtreibung lasse erkennen,
dass das Beratungskonzept eher wirkungslos ist, so der Arbeitskreis Lebensrecht
weiter. Bundesweit und in Hessen steige die Quote von Abtreibungen zu Lebendgeburten
seit Jahren an, in Hessen von 159 Abtreibungen (1997) auf 200 Abtreibungen (2003)
pro 1000 Lebendgeborenen. Das ist eine Zunahme von 26 Prozent in sechs Jahren.
Hessenweit seien letztes Jahr rund 11.564 Abtreibungen statistisch gemeldet
worden, also ähnlich viele, wie Pro Familia Beratungen durchgeführt
hat. Damit solle nicht unterstellt werden, dass fast jede Beratung bei Pro Familia
zu einer Abtreibung geführt hat, jedoch sei ein signifikanter Zusammenhang
erkennbar.
Daher forderte der Arbeitskreis Lebensrecht unter anderem die Auswertung der
Qualität und des Erfolgs der gesetzlichen Konfliktberatung, die Streichung
der Übernahme der Abtreibungskosten durch die öffentliche Hand und
die Streichung finanzieller Unterstützung für Organisationen, die
Abtreibung durchführen. Ferner sollen Einrichtungen geschlossen werden,
die im wesentlichen der Abtreibung dienen. Die dadurch frei werdenden Mittel
sollen für Einrichtungen und Projekte verwendet werden, die sich für
den Schutz von Schwangeren und Familien in Not einsetzen, Hilfe zur Annahme
des ungeborenen Kindes geben und auf positive Weise die Verantwortung für
Kinder und Familie fördern
.
Quelle: Alfa
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