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Legaler Kindsmord - Forscher plädieren für Neugeborenentötung

Babys seien noch keine „wirklichen Personen“, sondern nur „mögliche Personen“, argumentieren Alberto Giubilini und Francesca Minerva im Fachmagazin „Journal of Medical Ethics“. Mütter und Väter sollen deshalb das Recht haben, ihren wenige Tage alten Säugling töten zu lassen, finden die Forscher. Mit ihren Thesen lösen die Wissenschaftler weltweit große Empörung aus. „Folgen wir dieser Argumentation, dann ist es uns in Zukunft auch egal, wenn eine Mutter ihr Kind mit eine Decke erstickt“, sagt Trevor Stammers, Direktor am St. Mary´s University College in London. Die Autoren setzen Neugeborene und Föten gleich, da beiden „noch die Fähigkeiten fehlen, die ein moralisches Recht auf Leben rechtfertigen.“ Ein Baby habe genau wie ein Fötus noch keinen „moralischen Status als Person“. Deshalb sei das Töten eines Babys auch nichts anderes als eine Abtreibung im Mutterleib. „Sind die Umstände nach der Geburt so, dass sie eine Abtreibung gerechtfertigt hätten, dann sollte die Abtreibung auch nach der Geburt noch möglich sein“, sagen die Wissenschaftler.

Babys seien oft eine zu große Belastung. Guibilini und Minerva fordern, dass Eltern das Leben ihres Babys beenden lassen dürfen, wenn sie sich überfordert fühlen und „wirtschaftliche, soziale oder psychologische Umstände“ es ihnen unmöglichen machen, sich um ihr Kind zu kümmern. „Ein Kind zu haben, kann für manche Frauen eine unerträgliche psychische Belastung bedeuten.“ Beispielsweise wenn der Partner die werdende Mutter in der Schwangerschaft verlasse oder sich nach der Geburt herausstelle, dass das Baby behindert ist. Das Down-Syndrom etwa werde nur in 64 Prozent der Fälle pränatal diagnostiziert. „Wird die Behinderung nicht erkannt, haben Eltern keine andere Wahl als das Baby zu behalten, obwohl sie das vielleicht nicht gemacht hätten, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten“, sagen Guibilini und Minerva. „Die Erziehung eines Kindes mit Down-Syndrom kann für die Familien und die Gesellschaft belastend sein.“ Vor allem finanzielle Probleme würden dabei eine Rolle spielen. Mit solchen provokanten Aussagen wollen die beiden Forscher den Mord an Neugeborenen rechtfertigen."

Quellen:
www.telegraph.co.uk/health/healthnews/9113394/Killing-babies-no-different-from-abortion-experts-say.html
www.focus.de/gesundheit/baby/geburt/legaler-kindsmord-forscher-rechtfertigen-toetung-neugeborener_aid_719736.html

 


 

Medizinethiker und Philosophin fordern „Abtreibung" nach Geburt

Ein Artikel in der Zeitschrift Journal of Medical Ethics hat zu heftigen Auseinandersetzungen geführt. In dem Artikel mit dem Titel „Nachgeburtliche Abtreibung: Warum sollte das Baby leben?" (Originaltitel: „After-birth abortion: why should the baby live?") hatten der Medizinethiker Alberto Giubilini von der Universität Mailand und die Philosophin Francesca Minerva von der Universität von Melbourne die Frage aufgeworfen, warum die Abtreibung von Kindern kurz nach der Geburt nicht ebenso möglich sein soll wie vor der Geburt.

Neugeborene = Föten
Nach der Meinung der beiden Verfasser seien Neugeborene moralisch mit Föten gleichzusetzen. Sie seien zwar Menschen und potentielle Personen – also noch vor dem Erhalt der Persönlichkeit und all den dazugehörenden Rechten. Da sie noch nicht als Personen gelten können, hätten sie auch keinen moralischen Anspruch auf Leben. Als Personen können nur gelten, wer imstand sei „ihrer eigenen Existenz einen (zumindest) fundamentalen Wert zuzuschreiben, so dass die Beraubung dieser Existenz für sie einen Verlust darstellt". Wer nur Schmerzen oder Lust empfinden kann, könne nicht als Person gelten.

Folgen dieser Definition
Nimmt man die Definition, dass als Person nur gelten kann, wer imstande sei „ihrer eigenen Existenz einen (zumindest) fundamentalen Wert zuzuschreiben, so dass die Beraubung dieser Existenz für sie einen Verlust darstellt", als richtig ansieht, dann bezieht sich die Möglichkeit zur Aberkennung der Persönlichkeitsrechte und damit das Recht auf Leben nicht „nur" auf Neugeborene. Auch Demenzkranke (dazu gehören auch an Alzheimer erkrankte Menschen) können im fortgeschrittenen Stadium unter diese Definition fallen. Das gleiche gilt für Menschen, die nach einem Unfall ins Koma fallen. In diesem Zustand sind sie nicht imstande ihrer Existenz einen fundamentalen Wert zuzuschreiben. Auch die Definition, dass nicht als Person gelten könne, wer nur Schmerzen oder Lust empfinden kann, stützt diese Auslegung. Auch wenn die Äusserung sich unmittelbar „nur" auf Neugeborene beschränkt, hätte deren Anwendung doch weiterreichende Folgen als man auf den ersten Blick erkennen kann.

Die geistigen Eltern
Die Forderung ist nicht neu. Schon 1985 forderten zwei Australier, die Philosophin Helga Kuhse und der Bioethiker Peter Singer, dass Eltern das Recht haben sollten, ihre Kinder nach der Geburt töten zu lassen, wenn sie mit schweren Behinderungen geboren werden.

Generelles Recht auf Tötung Neugeborener
Es verwundert nicht, dass sich die Autoren des aktuellen Artikels im Journal of Medical Ethics auf Singer und Kuhse beziehen. Giubilini und Minerva gehen aber noch einen Schritt weiter. Während die Vordenker Kuhse und Singer dieses angebliche Recht von Eltern, ihre neugeborenen Kinder von Ärzten töten zu lassen, an eine schwere Behinderung koppeln, fordern Giubilini und Minerva ein Recht der Eltern auf nachgeburtliche Kindstötung in allen Fällen, in denen die Gesellschaften auch Abtreibungen duldeten. Wo es niemanden gebe, der durch einen Verlust einen „Schaden" erleide, könne selbst eine Tötungshandlung auch „kein Schaden" hervorrufen. Ganz anders sehe dies bei den Eltern aus. Diese seien nicht bloss „potentielle" sondern „wirkliche Personen". Während die Eltern ihren neugeborenen Kindern (da sie noch keine Personen darstellen) keinerlei Schäden zufügen könnten, könnten diese ihnen umgekehrt allein durch ihre Existenz „wirklichen Schaden" zufügen. Und zwar selbst dann, wenn sie kerngesund seien. So könnte die Existenz von Kindern für die Eltern etwa eine untragbare psychische, soziale oder ökonomische Belastung darstellen. Die Autoren schlagen ausserdem vor, analog der herrschenden politischen und journalistischen Praxis, keine vorbelasteten Begrifflichkeiten wie Kindstötung oder Früheuthanasie zu benutzen, sondern von „nachgeburtlichen Abtreibungen" zu sprechen.

Ist die Forderung richtig?
Wenn man richtig und falsch nur anhand der Richtigkeit der Gedankengänge und der Kongruenz (Deckungsgleichheit) mit der bestehenden Rechtspraxis unterscheidet und jegliche ethischen und moralischen Grenzen, die damit gesprengt werden, ausschliesst, dann muss man anerkennen, dass die Forderung richtig ist! Empörung gegen diese verheerende Forderung und deren Tragweite ist scheinheilig. Denn gemäss der Definition, dass nur als Person gelten kann, wer imstand sei „ihrer eigenen Existenz einen (zumindest) fundamentalen Wert zuzuschreiben, so dass die Beraubung dieser Existenz für sie einen Verlust darstellt" ist es nur konsequent, dass Neugeborene in jedem Fall getötet werden können. Denn von der Empfängnis bis zu dem Zeitpunkt, an dem Kinder eigenständig ihrer Existenz fundamentalen Wert und deren Beraubung einen Verlust zurechnen können, handelt es sich um keine Person gemäss Definition des Duos Giubilini und Minerva. Die Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht anhand des Zeitpunktes, wie vor oder nach der Geburt oder vor oder nach der zwölften Schwangerschaftswoche (wie dies in der Schweiz mit der sogenannten Fristenlösung der Fall ist) ist willkürlich und kann darum nicht als richtig anerkannt werden.

Heuchlerische Empörung
Der Artikel sorgte für grosse Entrüstung. Die Autoren sollen, nach Auskunft des Schriftsetzers des Journal of Medical Ethics, Julian Savulescu, sogar Morddrohungen erhalten haben. Diese Empörung kann jedoch nur als heuchlerisch bezeichnet werden. Denn wenn in einer Gesellschaft die Tötung von ungeborenen Kindern erlaubt ist und Vertreter dieser Gesellschaft (Politiker, Frauenrechtlerinnen oder weitere Personen von öffentlichem Interesse) dies als Fortschritt anpreisen, können die gleichen Kreise die nachgeburtliche Tötung von Kindern nicht ablehnen und in die allgemeine Empörung einstimmen. Entweder an- oder aberkennt man das Recht auf Leben eines Menschen ab Erreichung der Persönlichkeit oder man setzt dem Leben willkürliche Grenzen. Dies gilt im gleichen Masse bei einem allfälligen Verlust der Persönlichkeit gemäss Definition der beiden Autoren. In diesem Sinne handeln nur zwei Gruppen konsequent: Die Verfasser des Artikels und die Vertreter der Lebensschutzbewegung.

Quelle: Autor: Pirmin Müller (Präsident SVP Stadt Luzern), www.svpluzern.ch/nachrichten/svp-schweiz/143-medizinethiker-und-philosophin-fordern-abtreibungq-nach-geburt-


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