Legaler Kindsmord - Forscher plädieren für Neugeborenentötung
Babys seien noch keine „wirklichen Personen“, sondern
nur „mögliche Personen“, argumentieren Alberto Giubilini und
Francesca Minerva im Fachmagazin „Journal of Medical Ethics“. Mütter
und Väter sollen deshalb das Recht haben, ihren wenige Tage alten Säugling
töten zu lassen, finden die Forscher. Mit ihren Thesen lösen die Wissenschaftler
weltweit große Empörung
aus. „Folgen wir dieser Argumentation, dann ist es uns in Zukunft auch
egal, wenn eine Mutter ihr Kind mit eine Decke erstickt“, sagt Trevor
Stammers, Direktor am St. Mary´s University College in London. Die Autoren
setzen Neugeborene und Föten gleich, da beiden „noch
die Fähigkeiten fehlen, die ein moralisches Recht auf Leben rechtfertigen.“ Ein
Baby habe genau wie ein Fötus noch keinen „moralischen Status als
Person“. Deshalb sei das Töten eines Babys auch nichts anderes als
eine Abtreibung im Mutterleib. „Sind die Umstände nach der Geburt
so, dass sie eine Abtreibung gerechtfertigt hätten, dann sollte die Abtreibung
auch nach der Geburt noch möglich sein“, sagen die Wissenschaftler.
Babys seien oft eine zu große Belastung.
Guibilini und Minerva fordern, dass Eltern das Leben ihres Babys beenden lassen
dürfen, wenn sie sich überfordert fühlen und „wirtschaftliche,
soziale oder psychologische Umstände“ es ihnen unmöglichen
machen, sich um ihr Kind zu kümmern. „Ein Kind zu haben, kann
für manche Frauen eine unerträgliche psychische Belastung bedeuten.“ Beispielsweise
wenn der Partner die werdende Mutter in der Schwangerschaft verlasse oder
sich nach der Geburt herausstelle, dass das Baby behindert ist. Das Down-Syndrom
etwa werde nur in 64 Prozent der Fälle pränatal
diagnostiziert. „Wird die Behinderung nicht erkannt, haben Eltern keine
andere Wahl als das Baby zu behalten, obwohl sie das vielleicht nicht gemacht
hätten, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten“, sagen
Guibilini und Minerva. „Die Erziehung eines Kindes mit Down-Syndrom kann
für die Familien und die Gesellschaft belastend sein.“ Vor allem
finanzielle Probleme würden dabei eine Rolle spielen. Mit solchen provokanten
Aussagen wollen die beiden Forscher den Mord an Neugeborenen rechtfertigen."
Quellen:
www.telegraph.co.uk/health/healthnews/9113394/Killing-babies-no-different-from-abortion-experts-say.html
www.focus.de/gesundheit/baby/geburt/legaler-kindsmord-forscher-rechtfertigen-toetung-neugeborener_aid_719736.html
Medizinethiker und Philosophin fordern „Abtreibung" nach
Geburt
Ein Artikel in der Zeitschrift Journal of Medical Ethics hat zu heftigen Auseinandersetzungen
geführt. In dem Artikel mit dem Titel „Nachgeburtliche Abtreibung:
Warum sollte das Baby leben?" (Originaltitel: „After-birth abortion:
why should the baby live?") hatten der Medizinethiker Alberto Giubilini
von der Universität Mailand und die Philosophin Francesca Minerva von
der Universität von Melbourne die Frage aufgeworfen, warum die Abtreibung
von Kindern kurz nach der Geburt nicht ebenso möglich sein soll wie vor
der Geburt.
Neugeborene = Föten
Nach der Meinung der beiden Verfasser seien Neugeborene
moralisch mit Föten
gleichzusetzen. Sie seien zwar Menschen und potentielle Personen – also
noch vor dem Erhalt der Persönlichkeit und all den dazugehörenden
Rechten. Da sie noch nicht als Personen gelten können, hätten sie
auch keinen moralischen Anspruch auf Leben. Als Personen können nur gelten,
wer imstand sei „ihrer eigenen Existenz einen (zumindest) fundamentalen
Wert zuzuschreiben, so dass die Beraubung dieser Existenz für sie einen
Verlust darstellt". Wer nur Schmerzen oder Lust empfinden kann, könne
nicht als Person gelten.
Folgen dieser Definition
Nimmt man die Definition, dass als Person nur gelten
kann, wer imstande sei „ihrer
eigenen Existenz einen (zumindest) fundamentalen Wert zuzuschreiben, so dass
die Beraubung dieser Existenz für sie einen Verlust darstellt", als
richtig ansieht, dann bezieht sich die Möglichkeit zur Aberkennung der
Persönlichkeitsrechte und damit das Recht auf Leben nicht „nur" auf
Neugeborene. Auch Demenzkranke (dazu gehören auch an Alzheimer erkrankte
Menschen) können im fortgeschrittenen Stadium unter diese Definition fallen.
Das gleiche gilt für Menschen, die nach einem Unfall ins Koma fallen.
In diesem Zustand sind sie nicht imstande ihrer Existenz einen fundamentalen
Wert zuzuschreiben. Auch die Definition, dass nicht als Person gelten könne,
wer nur Schmerzen oder Lust empfinden kann, stützt diese Auslegung. Auch
wenn die Äusserung sich unmittelbar „nur" auf Neugeborene beschränkt,
hätte deren Anwendung doch weiterreichende Folgen als man auf den ersten
Blick erkennen kann.
Die geistigen Eltern
Die Forderung ist nicht neu. Schon 1985 forderten zwei
Australier, die Philosophin Helga Kuhse und der Bioethiker Peter Singer, dass
Eltern das Recht haben sollten, ihre Kinder nach der Geburt töten zu lassen,
wenn sie mit schweren Behinderungen geboren werden.
Generelles Recht auf Tötung Neugeborener
Es verwundert nicht, dass sich
die Autoren des aktuellen Artikels im Journal of Medical Ethics auf Singer
und Kuhse beziehen. Giubilini und Minerva gehen aber noch einen Schritt weiter.
Während die Vordenker Kuhse und Singer
dieses angebliche Recht von Eltern, ihre neugeborenen Kinder von Ärzten
töten zu lassen, an eine schwere Behinderung koppeln, fordern Giubilini
und Minerva ein Recht der Eltern auf nachgeburtliche Kindstötung in allen
Fällen, in denen die Gesellschaften auch Abtreibungen duldeten. Wo es
niemanden gebe, der durch einen Verlust einen „Schaden" erleide,
könne selbst eine Tötungshandlung auch „kein Schaden" hervorrufen.
Ganz anders sehe dies bei den Eltern aus. Diese seien nicht bloss „potentielle" sondern „wirkliche
Personen". Während die Eltern ihren neugeborenen Kindern (da sie
noch keine Personen darstellen) keinerlei Schäden zufügen könnten,
könnten diese ihnen umgekehrt allein durch ihre Existenz „wirklichen
Schaden" zufügen. Und zwar selbst dann, wenn sie kerngesund seien.
So könnte die Existenz von Kindern für die Eltern etwa eine untragbare
psychische, soziale oder ökonomische Belastung darstellen. Die Autoren
schlagen ausserdem vor, analog der herrschenden politischen und journalistischen
Praxis, keine vorbelasteten Begrifflichkeiten wie Kindstötung oder Früheuthanasie
zu benutzen, sondern von „nachgeburtlichen Abtreibungen" zu sprechen.
Ist die Forderung richtig?
Wenn man richtig und falsch nur anhand der Richtigkeit
der Gedankengänge
und der Kongruenz (Deckungsgleichheit) mit der bestehenden Rechtspraxis unterscheidet
und jegliche ethischen und moralischen Grenzen, die damit gesprengt werden,
ausschliesst, dann muss man anerkennen, dass die Forderung richtig ist! Empörung
gegen diese verheerende Forderung und deren Tragweite ist scheinheilig. Denn
gemäss der Definition, dass nur als Person gelten kann, wer imstand sei „ihrer
eigenen Existenz einen (zumindest) fundamentalen Wert zuzuschreiben, so dass
die Beraubung dieser Existenz für sie einen Verlust darstellt" ist
es nur konsequent, dass Neugeborene in jedem Fall getötet werden können.
Denn von der Empfängnis bis zu dem Zeitpunkt, an dem Kinder eigenständig
ihrer Existenz fundamentalen Wert und deren Beraubung einen Verlust zurechnen
können, handelt es sich um keine Person gemäss Definition des Duos
Giubilini und Minerva. Die Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht anhand
des Zeitpunktes, wie vor oder nach der Geburt oder vor oder nach der zwölften
Schwangerschaftswoche (wie dies in der Schweiz mit der sogenannten Fristenlösung
der Fall ist) ist willkürlich und kann darum nicht als richtig anerkannt
werden.
Heuchlerische Empörung
Der Artikel sorgte für grosse Entrüstung.
Die Autoren sollen, nach Auskunft des Schriftsetzers des Journal of Medical
Ethics, Julian Savulescu, sogar Morddrohungen erhalten haben. Diese Empörung
kann jedoch nur als heuchlerisch bezeichnet werden. Denn wenn in einer Gesellschaft
die Tötung
von ungeborenen Kindern erlaubt ist und Vertreter dieser Gesellschaft (Politiker,
Frauenrechtlerinnen oder weitere Personen von öffentlichem Interesse)
dies als Fortschritt anpreisen, können die gleichen Kreise die nachgeburtliche
Tötung von Kindern nicht ablehnen und in die allgemeine Empörung
einstimmen. Entweder an- oder aberkennt man das Recht auf Leben eines Menschen
ab Erreichung der Persönlichkeit oder man setzt dem Leben willkürliche
Grenzen. Dies gilt im gleichen Masse bei einem allfälligen Verlust der
Persönlichkeit gemäss Definition der beiden Autoren. In diesem Sinne
handeln nur zwei Gruppen konsequent: Die Verfasser des Artikels und die Vertreter
der Lebensschutzbewegung.
Quelle: Autor: Pirmin Müller (Präsident SVP Stadt
Luzern), www.svpluzern.ch/nachrichten/svp-schweiz/143-medizinethiker-und-philosophin-fordern-abtreibungq-nach-geburt-
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