Hilfe für schwangere Frauen
 

Das ungeborene Kind
 

Thematik
 

Information
 

Nachdenkliches
 

Aktionen
 





Die "Fristenlösung" muss abgeschafft werden

Wie die Papstworte beim Österreichbesuch relativiert wurden und warum die ÖVP keine Lebensschutzpartei mehr ist - Eine Analyse von Weihbischof Andreas Laun.

Papst Benedikt XVI. besuchte im Herbst 2007 Österreich und hielt am 7. 9. 2007 in der Wiener Hofburg eine vielbeachtete Rede. Dabei sagte er zum Thema Abtreibung:


I. Papst Benedikt XVI. zur Abtreibung in seiner Rede in der Wiener Hofburg
"In Europa ist zuerst der Begriff der Menschenrechte formuliert worden. Das grundlegende Menschenrecht, die Voraussetzung für alle anderen Rechte, ist das Recht auf das Leben selbst. Das gilt für das Leben von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende. Abtreibung kann demgemäß kein Menschenrecht sein - sie ist das Gegenteil davon. Sie ist eine "tiefe soziale Wunde", wie unser verstorbener Mitbruder Kardinal Franz König zu betonen nicht müde wurde.

Mit alledem spreche ich nicht von einem speziell kirchlichen Interesse. Vielmehr mache ich mich zum Anwalt eines zutiefst menschlichen Anliegens und zum Sprecher der Ungeborenen, die keine Stimme haben. Ich verschließe nicht die Augen vor den Problemen und Konflikten vieler Frauen und bin mir bewußt, daß die Glaubwürdigkeit unserer Rede auch davon abhängt, was die Kirche selbst zur Hilfe für die betroffenen Frauen tut.

Ich appelliere dabei an die politisch Verantwortlichen, nicht zuzulassen, daß Kinder zu einem Krankheitsfall gemacht werden und daß die in Ihrer Rechtsordnung festgelegte Qualifizierung der Abtreibung als ein Unrecht nicht faktisch aufgehoben wird."


II. Reaktionen auf die Papstrede
In einer Zeit, in der sogar eine Organisation wie "Amnesty international", die seinerzeit für die Verteidigung der Menschenrechte angetreten war, Abtreibung als rechtmäßig anerkennt, und ebenso "Ärzte ohne Grenzen" bereit sind, Abtreibungen durchzuführen, und Politiker Abtreibung im Widerspruch zum Gesetzbuch ihres Landes als "Menschenrecht" bezeichnen, Internationale Konferenzen abgehalten werden, um Abtreibung weltweit noch "sicherer" zu machen, mussten Worte des Papstes Aufsehen erregen. Aber die nervös-aggressive Reaktion zeigt eigentlich nur, wie weit die "intellektuelle Erkrankung" der Gesellschaft fortgeschritten ist (so die US-Bischöfe[1]): Worin besteht der Neuheitswert oder gar das Sensationelle solcher Worte, da der Papst doch nur wiederholte, was das kirchliche Lehramt schon immer, oft und viel ausführlicher gesagt hat?

Warum die Aufregung in Österreich, obwohl der Papst die Fristenregelung nicht direkt angesprochen hatte? Nach der Rede des Papstes beeilten sich jedenfalls Politiker aller größeren Parteien Österreichs zu betonen, dass an der Fristenregelung nicht zu rütteln sei, und die APA, die Österreichische Presse-Agentur, konnte unter dem Titel "Fristenlösung nicht gemeint" sogar melden: "Unterdessen stellten kirchliche Stellen klar, der Papst habe bei seiner Rede am Freitag in der Hofburg keine Abschaffung der österreichischen Fristenlösung gefordert: Benedikt XVI. habe an die politisch Verantwortlichen appelliert, dass Abtreibung weiter wie bisher als ein Unrecht gelten solle. Der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Erich Leitenberger, sagte, der Papst habe offensichtlich auf Bestrebungen Bezug genommen, Abtreibung aus dem Strafrecht herauszunehmen. Solche Bestrebungen gebe es wie in anderen Ländern auch in Österreich."


III. Die Position des Papstes
Was der Papst "wirklich gesagt hat", kann jeder nachlesen. Tatsache ist: Er hat das Wort "Fristenregelung" nicht in den Mund genommen. Offen bleiben aber zwei Fragen: Was ergibt sich logisch aus dem, was der Papst gesagt hat? Und: Was will und denkt der Papst bezüglich Fristenlösung wirklich?

Zunächst: Was die "Fristenlösung" betrifft, ist der Standpunkt der Kirche klar und unverändert, weil ihr Standpunkt zur Abtreibung unveränderlich ist: Abtreibung ist "Mord", Und zur Frage der Gesetzgebung sagte Papst Johannes Paul II.: Abtreibung freigebende Gesetze haben nur den "tragischen Schein einer Legalität" (in EV 20). Und Papst Benedikt XVI. im Jahr 2007 in Wien: Abtreibung ist das "Gegenteil" eines Menschenrechtes." Dann zitierte der Papst noch Kardinal König mit seinem berühmten Wort: Die Fristenlösung ist eine "tiefe soziale Wunde", In eben diesem Sinn äußerten sich auch die Österreichischen Erzbischöfe: Die Fristenlösung ist ein "nicht annehmbarer Zustand", so Kardinal Schönborn und Erzbischof Kothgasser: Abtreibung ist "die vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen und daher ein schweres Unrecht, das niemals gerechtfertigt werden kann!" Daraus folgt: "Gesetze, die Abtreibung, Euthanasie und Beihilfe zum Selbstmord erlauben, sind zutiefst unrecht, und wir sollten friedlich und unermüdlich daran arbeiten, ihnen zu widerstehen und sie zu ändern" - so wiederum die US-Bischöfe!

Angesichts dieser kirchlichen Position: Wer sagt, der Papst wollte keine Änderung der Fristenlösung, behauptet, er, der Papst, hätte sich von der stets gleich bleibenden Lehre der Kirche bezüglich Abtreibung verabschiedet und wäre in dieser Frage ein "Liberaler" geworden! In Anbetracht seiner Rede in Wien würde es bedeuten: Der Papst halte den rechtlichen Schutz eines Menschenrechtes für unnötig oder gar für falsch! Noch einfacher wird es zu erkennen, was der Papst denkt und will, wenn man die Antwort im Bild von der "offenen Wunde" sucht: Wer meint, die Fristenlösung solle bleiben, vertritt die absurde Auffassung, es könne einen Menschen geben, der sich wünscht, dass die beklagte offene Wunde offen bleibe und offen gehalten werde! Es ist zwingend logisch: Wer die Fristenlösung eine "offene Wunde" nennt, ist zugleich überzeugt, dass sie abgeschafft werden sollte - weil nur die Abschaffung dieses Gesetzes und der erneuerte Schutz auch für die Ungeborenen entspricht der "Heilung", die im Bild von der "Wunde enthalten ist. Wer immer noch meint, Papst Benedikt XVI. wäre mit der Fristenlösung irgendwie einverstanden, wenigstens im Sinn einer Resignation, muss ihn für schizophren halten: Erst vor kurzem lobte Benedikt XVI. Politiker aus Nicaragua ausdrücklich für ihr Bemühen, das menschliche Leben zu schützen, und er bedankte sich für das seit einem Jahr gültige absolute Abtreibungsverbot in Nicaragua! Die Antwort auf die gestellte Frage lässt sich auch aus dem Gebetsanliegen des Papstes für November 2007 ableiten: Die Katholiken mögen dafür beten,"dass diejenigen, die sich der medizinischen Forschung widmen und im Bereich der Gesetzgebung tätig sind, stets tiefen Respekt für das Menschenleben empfinden, von dessen Beginn bis zu seinem natürlichen Ende."

Die Belege für das katholische Nein zu Gesetzen wie demjenigen der österreichischen Fristenregelung ließen sich leicht vermehren, mit Worten des Papstes und Stimmen der ganzen Weltkirche! Dass die Worte des Papstes in Österreich, wenn auch nur für kurze Zeit, eine solche Unruhe hervorgerufen haben, zeigt, wie offen diese Wunde tatsächlich immer noch ist! Von einer ruhigen Überzeugung derer, die die Fristenlösung praktizieren und verteidigen, - Überzeugung, das Richtige zu tun! - kann keine Rede sein.


IV. Die Position der "Christlichen" Österreichischen Volkspartei zum Lebensschutz
Wie denkt die österreichische, nicht-mehr-katholische Welt im Gegensatz zur katholischen Kirche und denen, die in diesem Punkt mit ihr einverstanden sind? Dass die traditionell religionslos und atheistisch orientierten Parteien die Fristenlösung wollen und die Papstworte ablehnen, versteht sich von selbst. Aber wie sieht der Standpunkt der Österreichischen Volkspartei, der ÖVP, zur Fristenlösung aus? In den 1970er Jahren, als die Fristenregelung von der Regierung Bruno Kreiskys mit ihrer absoluten Mehrheit eingeführt wurde, kämpfte die ÖVP Schulter an Schulter mit der Kirche und mit ausgezeichneten Argumenten gegen das Gesetz. Heute will sie von dieser ihrer damaligen Position nichts mehr wissen. Zwar versteht sie sich noch immer als "christlich-demokratische Partei" und als Partei des Lebensschutzes. Dennoch haben prominente Vertreter aus ihren Reihen sofort nach der Papstrede betont: An der Fristenlösung wird nicht gerüttelt, sie kann nicht in Frage gestellt werden, auch nicht vom Papst!

Es gibt keine Partei und nicht einmal irgendeine ausdrücklich atheistisch orientierte Organisation, die in der Öffentlichkeit offen sagen würde: "Ja, es gibt Fälle, in denen man auch unschuldige Menschen töten darf, und die Abtreibung ist ein solcher Fall!" Dass man Unschuldige nicht töten darf, ist ein "Wertekonsens", den niemand offen in Frage zu stellen wagt. Um Abtreibung dennoch legitim erscheinen zu lassen, gibt es für die Befürworter derselben nur einen Ausweg, um dem Vorwurf des Mordes zu entgehen: zu behaupten, es handle sich beim Embryo, der bei der Zeugung entsteht, noch um keinen Menschen, und wann "der Mensch" anfange zu existieren, wisse man eben nicht so ganz genau.

Eben diesen Weg geht auch die ÖVP in ihrem kürzlich publizierten Perspektiven-Dokument, das, ganz im Sinn des Zeitgeistes verfasst, ziemlich präzise zeigt, wie weite Kreise der Gesellschaft heute in Fragen des Lebensschutzes denken: Zunächst legen die Autoren darauf Wert, dass die ÖVP eine Partei des Lebensschutzes sei, und erinnern: "Mit dem Grundsatzprogramm der ÖVP von 1995 haben wir ein klares Bekenntnis zum Schutz des Lebens - auch des ungeborenen - abgelegt." Aber schon der nächste Satz überrascht den Leser: "Gleichzeitig haben wir uns seinerzeit darauf verständigt, in der strafrechtlichen Verfolgung betroffener Frauen keine Lösung zu sehen. Damit haben wir die Fristenregelung grundsätzlich außer Streit gestellt und daran wird auch heute nicht gerüttelt."

Einige Zeilen weiter heißt es nochmals: "Es kann nicht darum gehen, betroffenen Frauen strafrechtliche Konsequenzen anzudrohen: Frauen in Notlagen (und dazu die dazugehörenden Männer) brauchen Hilfen und keine Drohungen." Die Verfasser der "Perspektiven" sind offenbar überzeugt, trotz Bejahung der Fristenregelung glaubwürdige Lebensschützer zu sein: "Aber weil uns der Schutz des Lebens am Herzen liegt, nehmen wir das Recht in Anspruch, kritische Aspekte der heutigen Abtreibungspraxis zu hinterfragen sowie das Fehlen ausreichender Begleitmaßnahmen offen anzusprechen. Ziel einer lebensbejahenden Politik muss es sein, positive Alternativen zur Abtreibung zu stärken. In einer reichen Gesellschaft, die Ja sagt zum Kind, darf ein Kind weder Armutsrisiko noch berufliche Ausgrenzung bedeuten." Dann zählt der Text eine Reihe jener "flankierenden Maßnahmen" auf, wie sie von Seiten der Kirche und der Lebensschützer schon seit Jahren gefordert worden sind.

Nachdem dann die Verdienste der ÖVP für den Lebensschutz im Rahmen der Stammzellen-Debatte gerühmt worden sind, beteuert der Text nochmals, wie wichtig der ÖVP das Thema Lebensschutz sei: "Eine umfassende Politik zum Schutz des Lebens erfordert jedoch mehr. Im Sinne einer notwendigen Wertebesinnung unserer Partei ist der Schutz des Lebens - von seinem Anfang bis zum natürlichen Tod - offensiver als bisher klar anzusprechen." Der katholische Leser ist bei diesem Satz voll Spannung, da die Formulierung vom "Anfang bis zu seinem natürlichen Tod" fast ein Zitat aus kirchlichen Dokumenten ist. Aber eben nur "fast", denn wo die ÖVP von "Anfang" spricht, sagt die Kirche "Empfängnis!" Wer sich dennoch Hoffnung gemacht hat, wird durch die nächsten Sätze jeder Illusion beraubt.

Denn da behaupten die Autoren der ÖVP zu wissen: "Der Beginn des menschlichen Lebens wird weltweit sowohl biologisch als auch juristisch, philosophisch und theologisch (durch die verschiedene Weltreligionen) unterschiedlich definiert." Und weiter: "Ein Klima der Diskriminierung und Bevormundung von Menschen mit verschiedenen Anschauungen zu dieser Thematik muss in Österreich klar vermieden werden." Wie nach solchen Feststellungen der sofort danach geäußerte Wunsch der ÖVP in Erfüllung gehen soll, bleibt ein Rätsel: "Die ÖVP soll aber klar als jene Partei wahrgenommen werden, die positiv für das Leben steht, und dabei auch "kontroverse Diskussionen nicht scheut."

Nach diesen Ausführungen, die sich offenkundig vor allem auf die Frage der Abtreibung beziehen, wundert es den Leser nicht mehr, wenn er auch auf andere Fragen der Bioethik nur unklare Antworten erhält. Man wiederholt den Grundsatz: "Das Leben des Menschen ist von seinem Anfang bis zu seinem Ende unverfügbar" und will sich damit wohl den ethischen Maßstab vorgeben, an Hand dessen die Antworten zu finden sein werden. Aber da der Grundsatz unklar bleibt, sind es auch die Antworten:

Mensch-Tier-Klone (wie in England erlaubt)? Geradezu pathetisch erklärt die ÖVP: "Aus Sicht einer christlich-demokratischen Partei ist von der Forschung die Achtung vor der Würde des Menschen jedenfalls zu erwarten." Der Leser fragt sich überrascht: Wofür halten die Partei-Autoren den Mensch-Tier-Klon, wenn sie Achtung vor seiner Menschenwürde fordern? Vom "nur" menschlichen Embryo hieß es nur wenige Zeilen vorher, man wüsste nicht, ob er schon Mensch ist?

Stammzellen? Die Autoren wissen, dass adulte Stammzellen ethisch unbedenklich sind, und fordern ein Schutzgesetz, dass die "Beforschung embryonaler Stammzellen "auf Basis eines breitenöffentlichen Diskurses konsistent und ethisch fundiert regelt". Wiederum: Wenn unbekannt ist, was der Embryo ist, wie kann man den Umgang mit ihm "ethisch fundiert" regeln? Und was soll der "öffentliche Diskurs" klären?

Euthanasie? Sie wird erfreulich klar abgelehnt. Man fragt sich lediglich: Warum ist diese Ablehnung nicht auch eine "Bevormundung" und "Diskriminierung" Andersdenkender, wie sie es im Kontext der Abtreibung nach Meinung der ÖVP eine wäre? Denn auch in dieser Frage gibt es bekanntlich viele Meinungen!

Eugenische Indikation: Diese berühre, heißt es, "das moralische Fundament unserer Gesellschaft in seinem Innersten." Die Autoren geben der Kritik der Behinderten-Organisationen Recht: Der derzeitigen Regelung liegt eine "problematische negative Wertung behinderten Lebens zugrunde." Darum bedürfe es einer "erneuten Diskussion". Aber warum ist die Tötung behinderter Kind nur "problematisch? Auch fragt man sich erstaunt: Wozu die Diskussion? Warum genügt nicht der Grundsatz, den man im Abschnitt zur Euthanasie gerade noch verkündet hat: "Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde verbietet eine aktive Sterbehilfe", Was ist denn die Spätabtreibung von Behinderten anderes als Euthanasie an einer bestimmten Menschengruppe, eben an Behinderten?

Das Ergebnis ist niederschmetternd:

Nach diesem Programm der ÖVP zum Schutz des Lebens können nur gesunde Menschen nach dem dritten Monat der Schwangerschaft ihres Lebens sicher sein, Behinderte müssen noch eine Diskussion abwarten und bis zu deren - für sie nur vielleicht positiven - Ausgang sind sie erst ab der Geburt in Sicherheit. Erst recht wissen Embryonen sozusagen nicht, was mit ihnen geschehen kann und wird?

Der Versuch, ein Programm des Lebensschutzes mit der Legitimierung der Abtreibung zu verbinden, versucht die Quadratur des Kreises! Mit der Festlegung auf die Fristenregelung hat sich die ÖVP selbst eine Fessel angelegt, die sie nur lösen kann, wenn sie bereit ist, die Fristenlösung neu in Frage zu stellen. Dann wird es ihr ein Leichtes sein, auch die drei Behauptungen zur Legitimierung der Fristenregelung zu durchschauen. Denn zu diesem Zweck behauptet die ÖVP:

Eigentlich weiß niemand wirklich sicher, wann der Mensch anfängt zu sein, ja auch die Biologen könnten es nicht sagen? Ist es so? Natürlich wissen auch die ÖVP-Autoren das, was die Wissenschaft über die Entstehung des Menschen heute weiß. Und das soll nicht genügen, um sich ein Urteil zu bilden, wenigstens das Urteil: "Der Zeitpunkt der Empfängnis besitzt die höchste Wahrscheinlichkeit für sich, dass hier das Leben des Menschen beginnt"? Aber das zu denken, erlaubt man sich nicht, weil man weiß: Wenn wir das sagen, können wir die Fristenlösung nicht mehr halten! Aber sogar wenn die ÖVP guten Gewissens sagen könnten: "Wir wissen nicht, wann das Leben des Menschen beginnt, wir zweifeln an allen uns bekannten Antworten!", wäre die einzig mögliche moralisch-rechtliche Folgerung: Im Zweifelfall müssen wir den menschlichen Embryo "von der Empfängnis an" schützen, denn er könnte schon ein Mensch sein, und wenn wir ihn töten lassen, sind wir der fahrlässigen Tötung mitschuldig.

Wir wissen nicht, wann das Leben beginnt, aber wenn wir uns einer der im Umlauf befindlichen Meinungen anschließen, diskriminieren wir damit diejenigen, die anders denken. Damit will man offenbar verhindern, dass man sich einer, derjenigen, die einer Mehrheit die wahrscheinlichste zu sein scheint, anschließt: Was tun, wenn es gerade diejenige ist, die mit der Fristenregelung nicht vereinbar ist? Also bleiben wir beim Nichtwissen? Aber haben die Autoren schon nachgedacht, wie oft der Gesetzgeber das tut und tun muss: Sich einer Auffassung als der Richtigen anschließen und sie allen Bürgern per Gesetz aufzuerlegen, obwohl es "Andersdenkende" gibt und der Gesetzgeber selbst keine letzte, unfehlbare Sicherheit gewinnen konnte?

Nur in diesem Bereich, in dem es um Tod oder Leben von Menschen geht, darf der Verantwortungsträger angeblich nicht: entscheiden, weil nicht alle Bürger das Gleiche denken? Und außerdem: Auch die Fristenlösung wäre nach diesem Prinzip "Bevormundung" und Diskriminierung all jener, die anders denken, als die ÖVP es tut - und deren gibt es viele: Alle Christen, die ihre Kirche und ihren Glauben kennen und ernst nehmen. Zu der Rede von der "Bevormundung und Diskriminierung der Andersdenkenden passt das Argument der US-Bischöfe: Es gibt Menschen, die sagen: "Obwohl ich persönlich gegen Abtreibung, Rassismus und Sexismus bin, möchte ich meine persönliche Sichtweise nicht dem Rest der Gesellschaft aufzwingen." Die scheinbar noble, tolerante Zurückhaltung ist nichts anderes als der Verzicht darauf, sich für moralische Werte wirklich einzusetzen und für gerechte Strukturen in der Gesellschaft zu kämpfen.

Auch die dritte Abwehrstrategie der ÖVP zur Verteidigung der Fristenlösung ist leicht zu widerlegen: Es ist die populistische Rede von der "Bedrohung" der betroffenen Frauen: Erstens wird die Frage übergangen, was Strafrecht ist und in welchem Sinn es als Warnung, nicht als Drohung legitim ist. Zudem ist dabei immer nur von Frauen die Rede, nicht von Tätern (unabhängig vom Geschlecht). Außerdem lenkt der Text damit ab von der entscheidenden Frage nach dem Kind.


V. Argumente, die die Abschaffung der Fristenlösung als zwingend erscheinen lassen
Wer wirklich auf Papst Benedikt XVI. hört und seine Worte zum Menschenrecht auf Leben ernst nimmt, will, dass die Fristenlösung abgeschafft wird. Dafür gibt es mehr als nur einen guten, zwingenden Grund:

Das erste Opfer der Abtreibung ist der Mensch, der getötet wird. Es ist nicht eine Glaubensfrage, sondern ein wissenschaftlich abgesichertes Faktum: Der Mensch beginnt mit der Empfängnis, wer abtreibt, tötet einen Menschen. Wer den Schutz des Gesetzes für alle Menschen fordert, fordert auch den der ungeborenen Menschen und fordert damit die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz.

Das zweite Opfer der Abtreibung ist die Frau, die in ihrer Weiblichkeit tief verletzt wird. Zudem gibt man sie quälenden Gewissensbissen preis, sie wird wahrscheinlich an PAS leiden und sie wird in vielen Fällen in ihrem Alter einsam sein - und an die Kinder denken, die sie gehabt hätte!

Das dritte Opfer ist der Rechtsstaat: Die Menschenrechte sind unteilbar! Wer das Recht auf Leben missachtet, missachtet früher oder später auch alle anderen Menschenrechte und zerstört damit auf längere Sicht das Fundament, auf dem der Rechtsstaat aufbaut. Darum hat Mutter Teresa Recht, wenn sie sagte: "Abtreibung ist die größte Gefahr für den Weltfrieden."

Das vierte Opfer ist Europa in seiner physische und kulturellen Existenz: Europa leidet mehr und mehr unter den Folgen des Kindermangels, und das wissen heute bereits alle Menschen und alle Parteien. Notwendig ist, gegen alle politische Korrektheit und Zensur der "Meinungs-Moralisten" nach den Hauptursachen dieser Entwicklung zu fragen: nach Verhütung und Abtreibung - und alles zu tun, um sie einzuschränken! Dazu müsste man den Mut haben, die Fristenlösung in Frage zu stellen und als ersten, großen Schritt in die richtige Richtung den Müttern angemessen viel Geld geben für die Erziehung ihrer Kinder! Diese Maßnahme wäre vermutlich noch wichtiger und noch wirkungsvoller als ein entsprechendes Gesetz.

Darum: Alle Gesetze, die Abtreibung ermöglichen sollten abgeschafft werden und die Gesetze, die den Menschen schützen, sollten auf die Ungeborenen ausgedehnt werden. Denn wir wissen sehr wohl, wer die Ungeborenen sind, und wir wissen auch, dass wir ihre Brüder und Schwestern sind - und dass Gott uns einst fragen wird wie den Kain nach seinem Bruder Abel. Und auch Kain hat gemeint, er könnte sich mit behauptetem "Nichtwissen" aus der Verantwortung stehlen. Es ist ihm nicht gelungen, es gelingt heute nicht und wird nie gelingen.

[1]"Das Evangelium des Lebens leben": Hirtenbrief der US-Bischöfe zum "Evangelium des Lebens" vom 24.11.1998

 



Quelle: www.kath.net


- zurück zur News-Übersicht -